Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleijurisdiktion

Kanzleijurisdiktion

Gerichtsbarkeit der osnabrückischen Land- und Justizkanzlei
  • ist in obgemeldter interims-verordnung ... versehen, daß, wan in dergleichen sachen ... etwas bey einem andern gericht eingefuͤhret wuͤrde, sollen die cantzley rhaͤte, auf erhaltene nachricht, solche von denenselben zu avociren, vollenkommentlich berechtiget seyn. man will nun nichts anders vermuhten, als daß dieses von andern weltlichen landtgerichtern, welche der cantzley-jurisdiction unterworffen vnd respectu cancellariae judicia inferiora seyn, alleinig, nicht aber von dem officialat-gericht zu verstehen sey
    1714 CCOsnabr. I 1 S. 489 Anm.