Kanzleikollektur
Kanzleikollektur
Sammelstelle für die Kanzleigefälle, Kanzleigebühren udgl., nur in Hessen belegt
vgl.
Kanzleikasse
Sachhinweis: Gundlach,HessZBeh. I 229
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alle diese und dergleichenn gefelle, so vonn alters her zu gemeiner cantzley-collectur gehoͤrig gewesenn vndt darbey herkommenn sein, sollenn durch den gerichts-secretarien bey seinen eyden und pflichten trewlich erhabenn vndt ... eingeschriebenn vnd zu register pracht ... werdenn1581 HessSamml. I 446 Faksimile
- 1656 HessSamml. II 297 Faksimile
- 1713 HessSamml. III 724 Faksimile