Kanzleikonklusum
Kanzleikonklusum
Beschluß (B II) der österreichischen Hofkanzlei
vgl.
Kanzleiabschied
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solle er taxator einigen neuen vorhin nie gewöhnlichen ausgaben ohne des hofraths special- anschaff- oder bewilligung sich nicht unternehmen, ... bis nicht solche vorhero durch ein canzleiconclusum placidiret1722 Fellner-Kretschmayr III 385 Faksimile