Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleikuriale
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Kanzleikunstsprache
Kanzleikuriale
auch pl. gebraucht: Kanzleikurialien, zu lateinisch curia = Hof (päpstlicher, fürstlicher Hof, Gerichtshof)
die Gesamtheit der Förmlichkeiten des höfischen Kanzleistils
die Gesamtheit der Förmlichkeiten des höfischen Kanzleistils
Sachhinweis: CCOsnabr. I 2, 936-940: Krünitz,Enzykl. VIII 472 s. v. Kurialien; Berner Zeitschr. f. Gesch. ... 1965 S. 25-27; Meisner,Archivalienkunde 311
- was ... das innere ceremoniel eines printzen betrifft, behaͤlt selbiges seine richtige maße nach denen in das land publicirten edictis, hof-ordnungen, reglements und cantzley-curialien, welche alle durch die direction des ministerii ... koͤnnen beobachtet und ... verbessert ... werden1720 Lünig,TheatrCerem. II 1337Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die verschiedenen verhaͤltnisse, worin private und stellen und dann die stellen gegen einander stehen, haben die kanzleykurialien zum gegenstande einer eben so unerschoͤpflichen wissenschaft gemacht1785 Sonnenfels,Geschäftsstil 69
- 1792 v.Massow,Dienst 71, 357 u. 665
- das canzleicuriale besteht in den regeln, die bei der aͤußern form einer verfuͤgung, sowohl in ansehung der titulatur und schlußformel, als auch wegen der andern aͤußern -- auf die hoͤflichkeit und verhaͤltnisse des verfuͤgenden collegii gegen diejenigen, an welche die verfuͤgungen erlassen werden, sich beziehenden -- formalien, zu beobachten sind1792 v.Massow,Dienst 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1796 Terlinden,Registraturwiss. 5