Kanzleilabores
Kanzleilabores
II
übertragen die für die Kanzleiarbeit zu leistende Kanzleigebühr
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[die] procuratores sollen die taxirte canzley-labores von ihren parthien fleißig einmahnen, und was sie solcherhalben einbringen, unverzuͤglich in die canzley lieffern1748 RAbsch. Reg. zu III u. IV s.v. Canzley-Gefälle