Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleilabores

Kanzleilabores


I wie Kanzleiarbeit 
II übertragen die für die Kanzleiarbeit zu leistende Kanzleigebühr 
  • [die] procuratores sollen die taxirte canzley-labores von ihren parthien fleißig einmahnen, und was sie solcherhalben einbringen, unverzuͤglich in die canzley lieffern
    1748 RAbsch. Reg. zu III u. IV s.v. Canzley-Gefälle