Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleimanipulation

Kanzleimanipulation

Geschäftsordnung einer Kanzlei?
  • ["in einer Instruktion vom 12. April 1801 erhielt F. (Vorstand der Präsidialkanzlei) den Auftrag, eine Instruktion für den Hofkriegsrat und eine neue] kanzleymanipulation [abzufassen"]
    Zimmermann,ÖstMilitverw. 90