Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleimatrikel
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Kanzleimannlehen
kanzleimäßig
Kanzleimatrikel
von einer Kanzlei geführtes amtliches Verzeichnis
zu
Matrikel
- daß richter und rath zum Altenberg uff ihr unterthaͤnigstes ansuchen umb derer in ihrer supplication angefuͤhrten ursachen willen zu schriftsassen erklaͤret, solches der cantzley-matricul einverleibet [worden ist]1639 M.Chr. Meißner, Umständliche Nachricht von der churfl. sächs. ... Zien-Berg-Stadt Altenberg ... (1747) 250
- daß ihr ... [die mit Rezeptionsschein versehenen Prokuratoren und Notare] ordentlich vnserer cantzley tafel oder matricul einuerleiben lasset1656 CCOsnabr. I 2 S. 862Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- alle an der cancelley noch nicht immatriculirte notarii praevio examine in die cancelley-matricul zu bringen ... seyn1716 CCOsnabr. I 2 S. 869Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK