Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleineglektenbüchse

Kanzleineglektenbüchse

in einer Kanzlei aufgestelltes Behältnis zur Aufbewahrung von Versäumnis- und Strafgeldern
  • woferne jemand ... sich ... (in das canzleizimmer) eindringen wollte, so haben es ihme nicht nur die canzley-raͤthe ... untersagen zu lassen, sondern auch, wann er einheimisch, mit 15 kr. straff anzusehen und solche gelder in die canzley-neglecten-buͤchse zu legen
    vor 1751 Brandenburg-Ansbach/Moser,KlSchr. I 487