Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleineglektenbüchse
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Kanzleimittel
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Kanzleimoderation
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Kanzleimühe
Kanzleinebenstube
Kanzleineglektenbüchse
in einer Kanzlei aufgestelltes Behältnis zur Aufbewahrung von Versäumnis- und Strafgeldern
vgl.
Kanzleilade
- woferne jemand ... sich ... (in das canzleizimmer) eindringen wollte, so haben es ihme nicht nur die canzley-raͤthe ... untersagen zu lassen, sondern auch, wann er einheimisch, mit 15 kr. straff anzusehen und solche gelder in die canzley-neglecten-buͤchse zu legenvor 1751 Brandenburg-Ansbach/Moser,KlSchr. I 487