Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleinote

Kanzleinote

, Kanzleinotel

wie Kanzleizettel 
Sachhinweis: PublPreußStArch. 78 p. 30 (hier aber Notel in der Bed. von Konzept mit der Neben-Bed. von Wortlaut, Tenor, Fassung)
  • beylegung einer canzley notul 
    1750 Moser,Ahndung 11
  • das promemoria wurde mit einer kanzleynote ..., daß der bericht darauf noch ausstehe, zuruͤckgesendet
    1806 Vahlkampf,Miszellen II 49