Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleipedell

Kanzleipedell

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niederer Kanzleibedienter, bei dem die Funktionen des Kanzleidieners und des Kanzleiboten weitgehend vereint sind
Sachhinweis: ZNdSachs. 1894 S.164; ActaBoruss.BehO. VIII 102-104
  • 1628 HessSamml. II 24
  • soll durch den cantzeley pedellen, ... wan man ißet vnd zur nachtruhe gehet, die cantzley ... geschlossen, die ... fenster zugemacht, auch zu gebuhrender zeit des morgens vnd nachmittags durch ihnen wieder geoffnet, vnd dabey fleißig acht geben, daß die schlussel der cantzley nicht verwahrloßet oder verlohren werden
    1652 CCOsnabr. I 1 S. 139
  • soll ... wochentlich durch unsern cantzley-pedellen ein ... tagezettel gemachet [werden], darinnen, was fuͤr termine oder tagefahrten in der naͤchstfolgenden wochen berahmet seyn, zu befinden
    1663 CCOsnabr. I 1 S. 190
  • sollen ... dieselbe [supplicationes] durch keinen jungen oder maͤgde hereingetragen, sondern den canzlei-pedellen oder in dessen abwesenheit denen jegliches tages aufwartenden geschwornen canzlei-boten behandreichet und von denselben in die rathstube gebracht und denen secretarien ... eingeliefert werden
    1672 LVerordnLippe I 477
  • 1675 HessSamml. III 70
  • durch den cantzleypedellen ... [mündlich oder schriftlich] zu dem landraht beruffen ... werden
    1690 CCOsnabr. I 2 S. 902 Anm.
  • wird hiermitt jedweden, so bey der canzley, registratore oder canzley-verwandten zu thun, ... wohl ernstlich bedeutet, gebuͤhrendt sich durch den canzley-pedellen oder botten anmelden zu lassen vndt die canzley-verwandten-stube bey straeff fuͤnff marck nicht zu betretten
    1696 CCOsnabr. I 1 S. 463 Anm.
  • HannovAnz. 3 (1753) 88. Stück S. 1
  • 1771 CCOsnabr. I 1 S. 451
  • verfuͤgung ..., daß die anwaͤlde die in appellations-sachen erhaltene prorogations-decrete, so bald sie dieselbe erlangen koͤnnen, den appellaten durch den canzley-pedellen oder botten ... insinuiren lassen sollten
    1771 Kopp,HessGer. II 260 Anm. s
  • 1781 LVerordnLippe II Reg. 26
  • 1782 HannovGBl. 8 (1905) 95
  • das botenmeister-amt wird vom registrator versehen. es werden jedoch die schriften nicht demselben sofort, sondern dem cancelleypedellen zugestellet, welcher solche zuvorderst in ein besonders protocoll traͤgt und demnaͤchst zur registratur liefert
    1783 CCOsnabr. I 1 S. 176 Anm. 4
  • schon unter der ersten ernestinischen regierung kam ... in ansehung der cancelley-insinuationen in partheyensachen frage vor, welche durch ein churfuͤrstl. rescript ... 1690 dahin entschieden wurde, daß solche durch den cancelleypedellen mit allenfalsiger zuziehung eines capitularbedienten nach geschehener muͤndtlichen anzeige an den zeitigen domdechanten, keineswegs aber gegen die alte observanz durch eine schriftliche requisition geschehen sollten
    1783 CCOsnabr. I 2 S. 902 Anm.
  • 1785 BrschwWolfenbPromt. III 129
unter Ausschluss der Schreibform(en):