Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleipetschier

Kanzleipetschier

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früher neben dem Grundwort Petschier auch Pitschier gebr. (vgl. DWB. VII 1579f.; Kluge20 539 s.v. Petschaft); wie Kanzleipetschaft 
  • zu urkund haben wir [Herzog von Braunschweig und Lüneburg] ... diese instruction mit unsern eigen handen underschrieben und mit unserm kanzleipitschier besiegelt
    1571 Diepholz/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1205
  • domit wir [Herzog] ... mit der signatur der gemeinen brieff nicht zu viel beladenn werden, wollenn wir ein gemein cantzlei-pitschir machen lassen, welches vnser cantzler vnnd seines abwesens der vicecantzler in verwahrung haben vnd die gemeine prieff vnd missiuen domit besiegeln sollen
    1573 Kamptz,MecklStPrR. V 331
unter Ausschluss der Schreibform(en):