Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleipetschier
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früher neben dem Grundwort Petschier auch Pitschier gebr. (vgl. DWB. VII 1579f.; Kluge20 539 s.v. Petschaft); wie Kanzleipetschaft
vgl.
Kanzleiinsiegel,
Petschaft
- zu urkund haben wir [Herzog von Braunschweig und Lüneburg] ... diese instruction mit unsern eigen handen underschrieben und mit unserm kanzleipitschier besiegelt1571 Diepholz/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1205Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- domit wir [Herzog] ... mit der signatur der gemeinen brieff nicht zu viel beladenn werden, wollenn wir ein gemein cantzlei-pitschir machen lassen, welches vnser cantzler vnnd seines abwesens der vicecantzler in verwahrung haben vnd die gemeine prieff vnd missiuen domit besiegeln sollen1573 Kamptz,MecklStPrR. V 331Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)