Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiprokuratur

Kanzleiprokuratur

Tätigkeit eines Kanzleiprokurators 
  • befelich, daß diejenige procuratores, welche sich der cantzley procuratur gebrauchen, sich der stadtsachenn vnd procuratur vfm rathhaus vnd ahm landt-gericht endtschlagenn, vnd hinwieder so vfm rathhaus vnd landtgericht zue thun habenn woͤllenn, sich deß procurirens vf der canzley endthaltenn ... soll[en]
    1628 HessSamml. II 21