Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleirat
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I
(vereidigtes) Mitglied eines kollegial beratenden und beschließenden fürstlichen Rates (Kanzleirat II, Kanzleikollegium), der unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regenten alle für Regierung, Verwaltung und Rechtspflege eines Territoriums notwendigen Entscheidungen trifft. Ursprünglich auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Adel, seit dem 15. Jh. dann zunehmend wegen seiner rechtsgelehrten Bildung vom Fürsten in das Ratskollegium berufen, entwickelt sich das zunächst nur (fürstlicher) Rat genannte Ratsmitglied allmählich von einem von Fall zu Fall herangezogenen Ratgeber, der nicht unbedingt ständig am Hof (VIII 4) anwesend sein muß, zu einem auf Zeit bestellten Sachbearbeiter mit festem Geschäftsbereich, später auch in Städten. Sofern es sich dabei um Kanzleigeschäfte handelt, spricht man mitunter von Kanzleirat, seit dem 17. Jh. von Regierungsrat, überwiegend aber weiter vom Rat insbesondere im Unterschied zum geheimen (I 4 u. 5) Rat (vgl. auch 1Hofrat I, Kammerrat I)
Sachhinweis: Elsaeßer,Kanzlei. 49-63; Krünitz,Enzykl. 34 S. 512-517; ZBergGesch. 30 (1894) 74, 80; Sallmann,VerwJülich bes. 45; QFSchleswHG. XIV 257-293, 311-314; Gundlach,HessZBeh. I 59-68, 100-104, 327-333; v.d.Ohe,LünebVerw. 116-133
I 1
zum Begriff
- "kanzleiräte, wie der Titel der gelehrten Hofräte etwa seit der Ernennung von Geheimen Räten lautet, um sie von jenen zu unterscheiden"17. Jh. v.d.Ohe,LünebVerw. 129 [vgl. ebd. 49]
- selbigem [dem aͤltesten secretarius mit der unteraufsicht uͤber die uͤbrige secretarien] wird auch in solcher absicht etwa das praedicat eines cantzleyraths beygelegt1750 Moser,Kanzlei 105Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jeder reichsstand hat das recht, eigne rathscollegia anzulegen und den mitgliedern derselben den rathscharacter zu ertheilen. so mancherley die collegien sind, so mancherley sind auch die besondern bestimmungen, welche dem rathscharacter beygefuͤgt werden. es giebt also geheimeraͤthe, hof-, kammer-, kanzley-, justiz-, finanz-, consistorial und andere raͤthe1795 Scheidemantel,Repert. IV 357
I 2
Tätigkeitsbereich
- es sollen ... vnnsere hofmaister, cantzler, cantzley, cammer vnnd visitation raͤth inn allen vnsern, auch vnnsers fuͤrstenthumbs sachen ... denn rechten, erber vnnd billichait, auch vnnserer landsordnung gemaͤs beschaid geben, auch vrtteilen1553 Reyscher,Ges. XII 243Faksimile - in Google Books
- sollen alle canntzlej rät ... in der wochen zwen teg ... deputirt sein zuuerhör aller vnnserer [herzoglichen] vnnderthanen, so bey vnnser cantzlej etwas fürzubringen haben1559 ZweibrückenKanzlO. 123
- das man ... gute, richtig rechnung halte, da zu dann jeder weil, wann es die noturfft erfordert, jemandss von den cantzley räthenn ... den ampt leuthen ... sollen zu geortnet werden. sie sollen vns [Herzog] auch zu jeder zeitt, insonderheit wann wir ausserhalb dess lants seindt, nach noturfft bericht thun1559 ZweibrückenKanzlO. 167
- sollen vnnsere [herzogliche] hofmaister, canntzler vnd cantzley rät ... alle supplicationen, handlungen vnnd sachen, so vnnsere rechnungen, einkomen vnnd gefell, auch haushaltung, pensionen vnd verzinsung betreffen, für vnnser camerschreiberey weisen1559 ZweibrückenKanzlO. 173
- 1559 ZweibrückenKanzlO. 174
- wann politische sachen, der kirche anhengig, fuͤrfallen wuͤrden, sollen dieselbige auch vor vnsern politischen cantzley rethen berathschlagt vnd verrichtet werden1569 Braunschweig-Wolfenbüttel/EvKirchO. II 322
- es sollen ... landrichter vnd beysitzere [des kaiserlichen Landgerichts] ... kheinen doctor mehr ... in den gewonlichen haltenden landgerichten zu sich setzen noch geprauchen, sonder, wo sie ... in fürfallenden sachen sich nit miteinander vergleichen möchten, iren rath bey ... vnserm gnedigen fursten ..., irer f.g. hoff- vnd cantzley rethen ... suchen, wie ... von altters ... gepreuchlich gewesen1569 Würzburg/MAbh. 11, 3 (1870) 239 Anm.
- dieweil auch durch dies collegium consistoriale die geistliche jurisdiction principaliter exerciret wird und dan dahin causae desponsationum, matrimoniales et divortioram, darin casus conscientiarum furlaufen und was denen gemeß, dohin gehören, als sollen auch solche sache in diesem collegio zu deßen bestimbter zeit und ort ventiliret und durch unsern kanzelar nach noturft ein oder mehr unserer kanzeleyräte, wo nicht alle, darzu gezogen werdenum 1616 Bremen/Sehling,EvKO. VII 1 S. 36 [vgl. ebd. 33]Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wann unser [herzoglicher] canzler ausser unser hof-staat verreisen wird, soll er das siegel unserm directori oder dessen abwesens dem aeltesten unser canzeley-räthen zustellen1637 GesSammlMecklSchwerin I 47Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen besagte canzley-raͤthe ... alle viertel jahrs die contributions-rechnung von den voͤgten aufnehmen ... damit vnter meinen bedienten keine streitigkeit vnd misverstaͤndniß einreissen moͤgen, sollen die justitzsachen den canzley-raͤthen vnd gografen, die amptsachen aber den beampten anbefohlen seyn, vnd keiner dem andern vorgreifen. sollen die canzley-raͤthe tour oder protocoll von allen taͤglich vorfallenden sachen halten ... vnd monathlich mir davon copiam einschicken, auch sonst von allem, was in meiner absentz sich begeben moͤchte, mir gleichmaͤßig mit fleiß notificiren1645 CCOsnabr. I 1 S. 272f.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- in seiner [des Kanzleidirektors] abwesenheit ... hat der älteste cantzley-rath sich der praesidentz zu unterfangen1669 GesSammlMecklSchwerin I 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1669 GesSammlMecklSchwerin I 55
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- die cantzley-rähte sollen bey den relationibus wie obgemeldt verfahren, dieselbe unterschrieben und versiegelt übergeben und alles vor der publication geheim bleiben lassen1669 GesSammlMecklSchwerin I 56 [vgl. ebd. 56f.]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in unser [herzogllichen] canzley, allwo die justitzsachen zu tractiren, erscheinen ... ordinarie unser vice-canzler, hof- und canzley-raͤthe1680 Spittler,Hannover II Beil. 111
- 1683 Fellner-Kretschmayr III 15
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- könnte ... ein hierzu geschickter hof- und canzleyrath zum protocoll und denen ... expeditionen [beim Geheimen Rat] gebrauchet werden1689 QFSchleswHG. XIV 311 Anm.
- der koͤnig bey publiqué audienzen nicht selbst, sondern, ... ist es eine abgesandschafft, ein cantzley-rath namens des koͤniges zu antworten pfleget1700 Zwantzig,CeremBrandenb. 89
- wir fuͤgen hiermit unsern zur regierung verordneten hoff- und cantzley-raͤthen in gnaden zu wissen, daß sie alle und jede processe aufs schleunigste ... abthun, auch wieder keinen delinquenten die durch urthel und recht ihm etwa zuerkandte strafe ... exequiren, besondern daruͤber zuvorderst unsern ... consens einholen ... sollen1709 VerordnAnhDessau I 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- cancelley-rath, der das directorium bey dem consistorio fuͤhret1716 CCOsnabr. I 1 S. 415Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- bleibet ... der cancelley zufordrist die causas criminales uͤber alle weltliche im stifft zu judiciren, ... sodan haben alle appellationes von weltlichen gerichten an besagte dero cancelleyraͤthe ihren lauf1716 CCOsnabr. I 1 S. 490Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- dass diejenige, welche bei unserer kgl. böheimb. hofcanzlei ... ordentliche advocaten und agenten abgeben wollen, darzu nicht angenommen werden sollen, sie haben sich dan vorhero bei unsern obristen canzler destwegen gebührend angemeldet und wären sodann von zweien canzleiräthen, so unser obristcanzler darzu deputiren solle, ordentlich ... examiniret worden1719 Fellner-Kretschmayr III 327Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- der hollstein-gottorffische etats-, justiz- und cantzleyrath, ... als er bey dem reichs-convent zu Regenspurg ... im rath als hollsteinischer gesandter erschienen1720 Lünig,TheatrCerem. II 1625Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der cantzley-rath [der Amtskanzlei des Reichserbmarschalls] versiehet ... des abwesenden reichs-quartiermeisters stelle1751 Moser,StaatsR. 45 S. 346Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kommissionen, welche den kanzleiraͤten aufgetragen zu werden pflegen, sind nach der verschiedenheit der kommittirenden person und des gegenstands verschieden1783 Elsaeßer,Kanzlei. 106Faksimile (ca. 181 KB)
- 1793 GöttingenMag. 2 (1793) 327
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- gewoͤhnlich fuͤhrt der aͤlteste secretaͤr unter dem titel eines directors, expeditions-raths, canzley-raths, canzley-verwalters, protonotarii u.s.w. die unteraufsicht uͤber das canzleypersonal und dessen geschaͤfte1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 123Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- der kanzleirath hat die leitung der kanzleigeschaͤfte uͤberhaupt ...; er contrasignirt alle namens des senats abgehende schreiben und alle mit dem titel des senats ausgefertigt werdende expeditionen, welche der aͤltere buͤrgermeister unterschreibt1814 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1136 [vgl. ebd. 1135]Faksimile - in Google Books
I 3 a
Bestellung
vgl.
Kanzleibesetzung
- "berief Herzog Heinrich ... J.L. als Rath und Diener an seinen Hof. damit er sich daselbst ... gleich den andern canzlei- und hofräthen aufhalte"um 1535 ZNdSachs. 1893 S. 275
- ein solcher unter eines andern hoheit sitzender herr keine regierungs-characteres, als da sind cantzler, hof- und regierungs-raͤthe, ertheilen kan, sondern bloß der bestellung eines cantzley-directoris, der cantzley-raͤthe und anderer zu einer cantzley gehoͤriger personen befugt ist1747 Glaffey,Schreibart 61
- der kanzleirath [d. Senatskanzlei] und secretarius muͤssen einer der drei christlichen hauptconfessionen zugethan und wenigstens 30 jahr alt seyn. sie muͤssen rechtsgelehrte seyn. nach geschehener und angenommener wahl muͤssen sie, wenn sie fremde sind, das hiesige buͤrgerrecht erlangen ... die wahl geschiehet vom senate und der absoluten mehrheit der stimmen1814 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1136Faksimile - in Google Books
I 3 b
Rang
- 1617 WürzbDiözGBl. 27 (1965) 124
- 1662 NStaatsbMag. I 899
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- 1680 Lünig,TheatrCerem. II 1498
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- 1746 SystSammlSchleswH. I 346
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- 1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 100
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- 1796? CCNass. IV 218
I 3 c
Dienstaufsicht
- vnnser [herzoglicher] canntzler soll yederzeit ein getreulich aufsehens auf vnnser canntzley rät, secretarien vnd schreiber haben, das sy die sachen ..., die inen beuolhen, fürderlich ... ausrichten1559 ZweibrückenKanzlO. 182
- der cantzley-director soll die sachen, so vorkommen, dirigiren, und denen cantzley-rähten beförderlich sein ... soll der cantzley-director die acta in definitiven und wichtigen bey-urteln ad referendum und, wo nöthig, correferendum austheilen ..., wie er dann ferners über der cantzley-räthe relation die übrigen, so nicht referiret, auch vernehmen ... soll, daß keiner von den rähten für andern mit der arbeit beschweret, sondern dabey, so viel immer müglich, gleichheit gehalten werden müge ... soll er auch ... den ... cantzley-räthen und gerichts verwandten, daß sie ... das geringste nicht offenbahren, noch eliminiren, bey ihrem geleisteten eyde ernstlich einbinden1669 GesSammlMecklSchwerin I 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nachdeme ... in provincialibus und justizsachen der anderte canzler die freie handlung hat, so wird ihme auch ... die distributio actorum zukommen und es ... sein verbleiben haben, dass die in solchen sachen angestelte canzleiräth und officianten in omni simili occurentia von dem ersten canzler an den anderten gewiesen werden1720 Fellner-Kretschmayr III 355Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- kann er, oberster canzler ..., wann er es nöthig findet, noch einen oder anderen canzleyrath abordnen1778 Kretschmayr-Walter III 442
I 3 d
bes. Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit (oben I 2)
- kain vnnserer cantzley reth one vnnser oder vnsers hofmaisters oder cantzlers erlauben zu bestimbter zeit aus dem rath bleiben [soll]1553 Reyscher,Ges. XII 243Faksimile - in Google Books
- sollen ... vnnsere rentt-chammer-raͤth gleich den cantzleyraͤthen sommers vnnd wintterszeitten, vor vnnd nach mittag, zu den bestimbten stunden, inn vnnd aus dem rath gehen1553 Reyscher,Ges. XII 249Faksimile - in Google Books
- sollen alle canntzlej rät alle tage ... sumers zeiten vmb siben ur, im winter vmb acht vor mittag, nachmittag ... sumers zeiten vmb zwelfe, winters zeiten vmb ains in die gewondlich ratstubn komen vnnd ... von hofmaister oder stathalter vnd canntzler beschaids gewarten, ob ettwas zuuerrichten, auch wo geschäft vorhanden, vor mittag im somer bis vmb neüne, im winter bis vmb zehne, nach mittag aber im sumer bis vmb drej, im winter bis vmb vier ur ... verharrn vnnd ... on erlaubnus hofmaisters stathalters vnd cantzlers nit abtreten1559 ZweibrückenKanzlO. 123
- 1596 BrschwLO. II 244
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- sollen ... canzleyraͤthe aller advocatur vnd bedienung ander leute in rechts-sachen sich abthun vnd zu besterer befoͤrderung der justitz- vnd canzley-sachen des morgens von 8 biß 11 vnd des nachmittags von 2 biß 4 in loco cancellar. sich finden lassen1645 CCOsnabr. I 1 S. 272 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- es sollen auch die cantzley-räthe bey den sessionibus nicht verhinderliche discursen unter sich vornehmen, sondern realia tractiren1669 GesSammlMecklSchwerin I 56Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir [Fürstbischof] befehlen ... unserm cancelley-directori und ... unsern cancelley-raͤthen, auch uͤbrigen cancelley-bedienten, daß sie diese unsere cancelley-taxe stricte nachgehen und bey unserer ungnade und schweren ahndung dawider niemanden im geringsten beschweren1724 CCOsnabr. I 2 S. 1054Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- cantzley-raͤthe zu Hannover ..., welche der relation [im Rat] mit beygewohnet, sollen alle die concepte unterschreiben ..., keine ad referendum ihnen zugestelte acten uͤber 6 wochen bey sich liegen lassen1740 BrschwLO. II Reg. s.v. Cantzley-Räthe
I 3 e
Entlohnung
- [nach einem Diätenreglement] beziehen zur vollen diaͤt, oder verguͤtung aller, fuͤr ihre person und deren anstaͤndigen unterhalt noͤthigen unkosten ... 5) (justiz- oder kammer- berg- polizei- archivs- kanzleioberamts- medicinal- ...) raͤthe ... 5 fl.1804 SammlBadStBl. II 276
I 3 f
Gerichtsstand
- alle und jede ... gerichts-persohnen, als director, cantzley-rähte, fiscalis, verordnete procuratores, secretarii, registrator und bottenmeister, sollen nebenst ihrer gantzen familia und gesinde ... in civilibus und criminalibus, ohn einige exception, unter unser hoff-jurisdiction [stehen] und von allen bottmeßigkeiten und gerichtszwang, excepta appellatione ad judicium provinciale, ut et in passibus permissis ad cameram imperialem, gäntzlich und allerdings exempt und entfreyet seyn1669 GesSammlMecklSchwerin I 66Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Kanzleikollegium
Sachhinweis: Sallmann,VerwJülich 42ff.; QFSchleswHG. XIV 257-314; Würzb./ArchUFrk. 68 (1929) 67-69; Bernhardt,ZentralbehWürtt. 16-31
- [Überschrift einer Kanzleiordnung:] vnnser Christoffs, hertzogen zu Wirtemperg ..., besetzung des canntzley-rats vnnd ordnung des staats, auch expedicion desselbigen1550 Reyscher,Ges. XII 173Faksimile - in Google Books
- die cammer und andere ordenliche canzleigescheft zusamen gestoßen und in den oberen- und canzleirath gezogen werden sollten1578 Carlebach,BadRG. II 156Faksimile (ca. 50 KB)
- was in consistorial-, geheimbten, cantzlei- und cammerrat begriffen und concipiirt würdt, solches soll unserm cantzler ad revidendum zugestellet ... werden1616 Celle/KorrBlGesamtv. 88 (1951) 158 Anm. 24
- 1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 106
- 1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 127
- daß niemals der geheime rat recht verfaßt, sondern z.t. mit dem kammerrat [als Finanzbehörde], z.t. mit dem kanzleirat vermischt [sei]1623? Wolfenbüttel/BlDLG. 88 (1951) 170
- 1666 ArchÖG. 111 (1930) 565
- 1707 CCOsnabr. I 1 S. 382
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- 1712 Fellner-Kretschmayr III 61
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- dise [Provinzialsachen] ... von dem St. mit dem übrigen canzlayrath besorgt werden sollen1719 Fellner-Kretschmayr III 349Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- obwohlen ... dem ersten canzler freigestellet ist, in dem canzleirath zu praesidiren, so sollen jedoch die canzleisessiones auch in seiner abwesenheit ... ihren beständigen fortgang haben1720 Fellner-Kretschmayr III 354Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- damit ... dem inhalt dieser instruktion ... desto richtiger nachgelebt werde, so solle dieselbe ... wenigstens einmal im jahr in dem canzleirath abgelesen ... werden1720 Fellner-Kretschmayr III 375Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- sobald in dem canzleirath ein conclusum über eine solche sache [Gnadensache] geschoͤpfet wordenum 1722 Fellner-Kretschmayr III 379Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- bekäme eine jegliche rechtssach ihre endschaft, sobald sie im canzleirath überleget und nach wenig täg im geheimben rath vorgetragen worden1745 Fellner-Kretschmayr III 510Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"