Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleirecht

Kanzleirecht

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I das Recht, eine Kanzlei zu unterhalten
  • [zu den landesherrlichen Hoheitsrechten gehören] das archiv- und kanzellei-recht 
    1757 Estor,RGel. I 842
  • 1785 Fischer,KamPolR. II 6
  • die ausübung dieser städtischen rechte hat ... die ... bitte um zulassung und zugestehung des archiv- und kanzleirechts ... zur ... folge
    1802 Hofer,Rstädte 13
II wie Kanzleijura, aber singularisch gebr