Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleireferat
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Kanzleiprozeßordnung
Kanzleirat
Kanzleirat(s)stube
Kanzleirechnung
Kanzleirechnungsausgabe
Kanzleirecht
Kanzleireduktionsresolution
Kanzleireferat
schriftlicher Bericht einer Kanzlei
vgl.
Kanzleibericht
- um 1720 Zschokke,MetropKapitelWien 176
- gewiss ist, dass in wichtigeren und zweifelhaften rechtssachen über das [einem Revisionsgericht von einer Kanzlei übersandte] alleinige canzleireferat sehr schwär zu judiciren seie, sondern die vorfallende anstände gar öfters erheischen, dass die acta selbsten eingesehen und der eigentliche vorstand und zusammenhang derer beeidigten zeugenaussagen erforschet, ja auch öfters von dem canzleireferenten selbsten die notdurftige auskunften anbegehret werden1745 Fellner-Kretschmayr III 510 [vgl. ebd. 512]Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"