Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiregiment
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Tätigkeit der Kanzlei als Regierungsbehörde
- wir [Erzbischof] diese separation [von Kanzlei- und Kammersachen im Gegensatz zu Konsistorialsachen] und verfaßung von unserm kanzeleyregiment und derselben personen und auctoritet keiner andern mehren oder wenigern intention unterschieden dan allein, damit unsere kirchen und andere unserer geistlichen jurisdiction anhengige sachen mit unsern kanzeleygescheften nicht confundiret, diese und jenne auch dardurch nicht verhindert, sondern durch diese ... distinction ... furderlicher expediret werdenum 1616 Bremen/Sehling,EvKO. VII 1 S. 38Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg