Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleirezeß

Kanzleirezeß

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
von einer Kanzlei getroffener, auf Vereinbarung beruhender Beschluß (B II), wie Kanzleiabschied 
Sachhinweis: Meisner,Archivalienkunde 321f. s.v. Rezeß.
  • wann diese meyerei vermoͤge des canzleyrecesses renovirt wird, soll der meyer schuldig seyn, den alten zins ... jaͤhrlich ... auf das rathhaus zu liefern
    1644 Lennep,CProb. 408
  • die besitzere des ritterguths L. haben ... einen ... 1732 getroffenen cantzley-receß ..., auf welchen sie sich, bey ausstellung der lehn-scheine, jedesmahl beziehen
    1755 Klingner IV 75