Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleisack

Kanzleisack

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Behältnis zur Aufbewahrung von Urkunden und Akten einer Kanzlei 
  • der gemain canntzlei sackh ..., dareinzulegen all sachen ..., darauf die secretari und canntzleischreiber copeyen machen und nit einzusliessen sein
    1523 NÖStatthalterei 35