Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleischuld
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Kanzleischreibereitaxe
Kanzleischreiberordnung
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Kanzleischriftsasse
kanzleischriftsässig
Kanzleischuld
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Verbindlichkeit gegenüber einer Kanzlei
vgl.
Kanzleigebühr
- sollen sie [procuratoren] bey ihren eyds-pflichten, damit sie dem cammer-gericht zugethan, solche taxirte labores und andere cantzleyschulden mit allem ernstlichen fleiß einzumahnen ... schuldig seyn1557 RAbsch. III 159 [vgl. Harpprecht,StArch. VI 480]Faksimile (ca. 114 KB)