Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleischuld

Kanzleischuld

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Verbindlichkeit gegenüber einer Kanzlei 
  • sollen sie [procuratoren] bey ihren eyds-pflichten, damit sie dem cammer-gericht zugethan, solche taxirte labores und andere cantzleyschulden mit allem ernstlichen fleiß einzumahnen ... schuldig seyn
    1557 RAbsch. III 159 [vgl. Harpprecht,StArch. VI 480]