Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleisekret

Kanzleisekret

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gekürzte, gebräuchlichere Form von Kanzleisekret(in)siegel; von Kanzleien neben dem großen Kanzlei(in)siegel oder Majestäts(in)siegel geführtes, anfangs vornehmlich für geheime Angelegenheiten (bes. als Kontroll- oder Rücksiegel), noch im späten MA. aber weniger spezifisch auch zur Beglaubigung von Urkunden, Briefen ua. Schriftstücken verwendetes Siegel (sigillum secretum)
Sachhinweis: MIÖG. 8 (1887) 30 - 34; Ewald,Siegelkunde 93f., 99 - 103; Gross,Reichshofkanzlei 228 - 231; Breßlau,Urk. II2 576 - 582; ClavisMed. 228; Bansa,Kanzlei 3-15

I Vorschriften und Einzelheiten zu Führung und Gebrauch, Verwahrung udgl.
  • so die gerichtsbrive ausgeen sollen under titel, namen und sigel der keys. maj., so ist not, daß darauf bey dem gericht ein sigel oder secret sey, gleich der kays. maj. cantzleisecret, doch mit etwas unterscheide, auf daß nichtz dann gerichtzhändel darunter mögen ververtiget werden
    1486 Zeumer,QS.2 279
  • souil ... vnser gemein cantzley secret belangt, solle dasselbig vnsser cantzley secretarius in seiner verwahrung haben vnd ... nit ... vf dem tisch vnuerwart ligen lassenn, sonder einsperren oder wol verwart bey sich am hals oder sonst tragen
    1559 ZweibrückenKanzlO. 177
  • damit ... der geschefft halber mit der sigelung ein vnderschiet gehaltenn werde, so haben wir [Herzog] vnsserm cammer secretario vnnd ... vnsserm cammer schreiber einem jeden ein besonder vnder schietlich secret zugestelt, welche fur dem cantzley secret wol zuerkennen seind
    1559 ZweibrückenKanzlO. 178
  • die consensus uͤber die fructus fundi wie ... die bestaͤttigung der vormundschafften soll unsers abwesens der oberhauptmann unter unserm [gräflichen] cantzley secret und seinen eigenen haͤnden von sich zu geben und zu verfertigen befugt seyn
    1606 Anhalt-Bernburg/KritJurWB. V/VIII 122
  • die mißiven, schrifte und processe [des Konsistoriums] sollen ... mit dem kanzeleysecret durch unsern kanzeler versiegelt werden
    1616 Bremen/Sehling,EvKO. VII 1 S. 37
  • so viel das große insiegel betrift, wollen wir [Graf] ... solches behalten, unser cantzley-secret aber soll secretarius R. in verwahrung haben, womit gemeine schreiben, so in der raͤthe namen abgehen, auch decreta und abschiede versiegelt werden sollen
    1619 SchaumbLippeLVerordn. I 392
  • dass gegenwertiger lehnbrief aus einem bey fürstlich essendischen archivo vorhandenen lehen- und behandungsbuch ... extrahirt und ... selbigen buchs gleichlautendt seie, solches wird mit aufgetrucktem fürstlich essendischen cantzley secret und des lehenregistratoris unterschrift bezeuget
    1622 BeitrEssen 48 (1930) 201 Anm. 50
  • daß richter und rath zum Altenberg uff ihr unterthaͤnigstes ansuchen umb derer in ihrer supplication angefuͤhrten ursachen willen zu schriftsassen erklaͤret, ... dessen ist ihnen zue behuff dieser schein unter dem churfl. saͤchs. cantzeley-secret zu ertheilen befohlen worden
    1639 Meißner,Altenb. 250
  • zu urkund haben wir [pfaltzgraͤfin bey Rhein] disen gewalt [fuͤr einen crays-gesandten] mit unserem gewoͤhnlichen fuͤrstlichen cantzley-secret bekraͤfftigen lassen
    1655 Moser,StaatsR. 28 S. 206
  • [bei Tod des Fürsten] das fuͤrstl. ihnen [Sekretär und Registrator] anvertraute kanzeleysekret auszuantworten, ... verwahrlich beylegen zulassen, solches sekret auch ... versiegelt ... zuverwahren
    1681 Spaten,Sekretariat. Anh. 442
  • solle ... solche liquidation ... von jedes orts magistrat unter dessen cantzley-secret attestirt ... werden
    1694 Schwaben/Moser,StaatsR. 30 S. 121
  • [bei der Resignierung der Weimarischen Vormundschaft durch Kurfürst Johann Georg I. zu Sachsen 1615] reichte der graf von Mansfeld dem aͤltesten herrn, hertzog Johann Ernsten, das bißhero gebrauchte cantzley-secret beneben dem grossen insiegel
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 812
II rechtl. Bedeutung der Besiegelung: Bekräftigung der Echtheit und inhaltl. Wahrheit eines amtlichen Schriftstücks, auf die in Urkunden auch in einer stereotypen Schlußformel hingewiesen wird, die zugleich Aufschluß über die Art der Anbringung des K. gibt
  • in urkunt solches ... hebben wi ... unser kanzleisecret tho ende dusser ordnung heissen drucken ... laten
    1543 Lüneburg/Sehling,EvKO. VI 1 S. 532
  • haben wir [Graf] dieße ... ordnung mit unserm uffgedruckten kanzleysecret und eigener hand unterschreibung befestiget
    1574 Harlingerland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 726
  • 1588 Calenberg/Sehling,EvKO. VI 2 S. 889
  • urkundlich geben unter unserm hand-zeichen und fuͤrgedrucktem braunschweigischen cantzley-secret 
    1590 BrschwLO. IV 6 S. 2
  • 1604 BrschwLO. IV 5 S. 109 [uö. in BrschwLO.]
  • 1615 Oberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 359
  • 1630 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 181
  • dessen zu wahrer vhrkundt ist dieser receß vnter hiefuͤr vfgedrucktem cantzley-secret außgeferttigett ... worden
    1647 HessSamml. II 345
  • zu vhrkhundt dessen haben wür [Bischof] disen brief ... vnderschriben vnd vnnser zu denen geistlichen sachen verordnete canzley secret hieran zehangen beuolchen
    1652 Indersdorf II 338 (nr. 2175)
  • zu urkund haben wir [Fürstbischof] dieser ordnung [cancelley-ordnung] etliche exemplare, deren eines bey unserer fuͤrstlichen rathstuben stets verbleiben ... soll, eigenhaͤndig untergezeichnet und mit unserem fuͤrstlichen cantzley-secret belegen lassen
    1663 CCOsnabr. I 1 S. 237
  • zu uhrkund unter unserer [herzoglichen] subscription und mit dem gewöhnlichen cancelley-secret ausgefertiget
    1673 Liegnitz/SchulO.(Vormbaum) II 654
  • 1682 Bückeburg/Schnee,Hoffinanz V 159
  • in deßen uhrkund haben vir diesen bestettigungs-beruff mit unsrem nahmen unterschrieben und mit dem graͤffl. lipp. cantzley secret bedrucken laßen
    1684 JbWestfKG. 3 (1901) 212 Anm.
  • 1684 Schneidt,Thes. II 1475
  • urkundlich ist dieses mandat mit unserm gewoͤhnlichen canzley-secrete bekraͤftiget worden
    1705 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1241
  • signatum Mayntz unter hoͤchstgedachter ihrer churfuͤrstlichen gnaden zu end aufgedruckten cantzley-secret 
    1711 UnterrichtProzeß 70
  • zu deßen urkund haben wir [Kurfürst] solchen [gewalt-brief] eigenhaͤndig unterzeichnet und mit unsern geheimen canzley-secret verfertigen laßen
    Bayern/Kriegskanzlei 1757 II 598
  • [Privileg] geben unter vorgedruckt unseren groͤßeren geheimen kanzley-secrete 
    1773 Wagner,Civilbeamte I p. 2