Kanzleisiegel, Kanzleisigillum
Kanzleisiegel, Kanzleisigillum
wie Kanzleiinsiegel
zum Begriff
Siegelabdruck
rechtliche Bedeutung: (in den Urkunden häufig in einer stereotypen Wendung am Ende ausdrücklich erwähnte) Bekräftigung der Echtheit und inhaltlichen Wahrheit eines amtlichen Schriftstücks
Siegelstock
Siegelbild