Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleisitzung

Kanzleisitzung

zur Bedeutung siehe den Belegtext
  • wenn ... gerichtstage den zweck haben, den prozeß sowohl zu befoͤrdern als zu entscheiden, so sind es vollstaͤndige gerichtssessionen; haben sie dagegen nur den zweck, den gang des prozesses zu befoͤrdern, nicht aber, den proceß abzuthun, so kann man sie einstweilige gerichtssitzungen nennen, wie z.b. im hofgerichte die residirungen und in den landgerichten die kanzelleisitzungen unter leitung eines gerichtsgliedes
    1821 SammlLivlLR. II 1898