Kanzleispesenvergütung
Kanzleispesenvergütung
an einen Kanzleibedienten gezahlte Aufwandsentschädigung, Ersatz für Kanzleiausgaben
vgl.
Kanzleiauslage (II)
-
wären [damit nicht der kreisvorsteher bey den kanzleyauslagen aus eigenem ... zuschüsse machen oder ... auslagen selbst bestreiten muss] die kanzleyspeesenvergütungen ... dergestalt einzurichten, dass der kreisvorsteher bey ... strenger ökonomie mit dem pauschquantum bestehen kann1806 Kretschmayr-Walter V 613