Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleispesenvergütung

Kanzleispesenvergütung

an einen Kanzleibedienten gezahlte Aufwandsentschädigung, Ersatz für Kanzleiausgaben 
  • wären [damit nicht der kreisvorsteher bey den kanzleyauslagen aus eigenem ... zuschüsse machen oder ... auslagen selbst bestreiten muss] die kanzleyspeesenvergütungen ... dergestalt einzurichten, dass der kreisvorsteher bey ... strenger ökonomie mit dem pauschquantum bestehen kann
    1806 Kretschmayr-Walter V 613