Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleisportel

Kanzleisportel

fast ausschließlich pluralisch gebraucht
wie Kanzleigebühr, aber seltener gebraucht und erst seit Mitte des 17. Jh. belegt, obwohl das Grundwort schon vor Ende des 15. Jh. in deutschen Texten erscheint (vgl. Kluge20 730)
  • damit unsere landes-einwohner ... mit den kanzeley-sportulen nicht uͤbersetzt werde[n], haben wir [König] ... die von dem letzten herzogen zu Pommern ... 1628 publicirte taxa des briefgeldes revidiren lassen
    1669 Dähnert,Samml. I 421
  • [Überschrift in einer Kanzleiordnung:] von cantzley taxt und sportuln [ein Wort?]
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 96
  • bescheid, daß ... der cantzley-bothe sich taͤglich einmahl ... bey den cantzelisten zu erkundigen, ob einige expeditiones fertig? und alsdann solche zur versiegelung von ihnen abzufodern, auch nach dessen verrichtung selbige besagten cantzelisten, so lange die cantzley-sportulen ihnen dafuͤr nicht entrichtet, ... wiederzubringen [hat]
    1698 CCHolsat. I 55
  • betreffend ... die ratione verschlossener cantzley-sportuln praetendirte praeferentz in concursibus creditorum
    1705 CCLuneb. II 1 S. 577
  • [die] vorlaͤngst zu billigmaͤßiger belohnung unserer cantzley bedienten vor ihre ahnwendende muͤhe wieder eingefuͤhrten cantzley- und verhoͤrs-sportuln 
    1709 CCNass. III 42
  • in dem neurevidierten landrechte ..., woselbst ... von gerichts- und kanzelei-sportuln disponiret ist
    1713 ActaBoruss.BehO. I 333
  • seine koͤnigl. majest. uͤber die von den cantzley-sportuln hiebevor gemachte taxen accurat gehalten und niemand mit hoͤhern cantzeley-juribus, als darin angesetzt seyn, beleget wissen wollen
    1716 CCMarch. VI 2 Sp. 168
  • [aus einer Eingabe der Halberstädter Stände:] die kanzleisportuln ... bei denen untergerichten gewöhnliche gefälle über die halbscheid übersteigen
    1723 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 2
  • sollen alle monate ... die gehobene cancelley-sportuln nebst der rechnung oder vielmehr denen extracten der protocollorum mit der dabey gesetzten taxe, auch ursachen, warum ... dieses oder jenes restire, dem consilio intimo von dem hebenden secretario praͤsentirt [werden]
    1724 CCOsnabr. I 2 S. 1045 Anm..
  • die executoriales wegen der etwa nachstehenden cancelley-sporteln und sonstigen jurium cancellariae
    1724 CCOsnabr. I 2 S. 1047 Anm.
  • wie sie [räthe] an den kanzleisportuln keinen antheil haben, also kann auch die kanzlei davon nicht participiren außer etwa einigen schreibgebühren
    1726 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 76 [vgl. ebd. 69-77]
  • 1732 CCBrandenbCulmb. I 145
  • wie viel von den kanzlei-sportuln, welche der verstorbene [Mitglied bei der Geheimen Kanzlei des Generaldirektoriums] zu seinem antheil gehabt, dessen ... erben annoch genießen sollen
    1737 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 204
  • e.k.m. haben wegen der kanzleisportuln sich ... erkläret, daß, weil jedem bedienten seine besoldung ausgemachet wäre, dieselbe keine neue besoldungen sich daraus zueignen könnten
    1742 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 406
  • 1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 131 [vgl. ebd. 131-162]
  • 1770 Cramer,Neb. 100 S. 93
  • 1783 CCOsnabr. I 2 S. 1035 [vgl. ebd. 1035-1084]
  • die belehnung mit dem blutbann muß wie bey andern lehen auch mit einem lehen-tax [an den Reichshofrat], laudemial-gelder [an den Lehnsherrn] und canzley-sporteln [an die Reichshofkanzlei] bezahlt werden
    1783 Mader,ReichsrMag. III 67
  • 1790 Thomas,FuldPrR. III 43
  • 1792 Schwarz,LausWB. I 266
  • ungewisse einnahmen [der Staatsbeamten] fuͤr einzelne dienstleistungen ... d) eigentliche gerichts- und canzley-sporteln 
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 239
  • 1803 Fikenscher,Keßler 24
  • das kanzleipersonale [des Reichskammergerichts] erhält seinen schmalen unterhalt aus den kanzleisporteln vom kurerzkanzler
    1804 Gönner,StaatsR. 503
  • 1804 Gönner,StaatsR. 734
  • 1809 Rabe,PreußG. X 78
unter Ausschluss der Schreibform(en):