Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleispruch
Artikel davor:
Kanzleispesen
Kanzleispesenberechnung
Kanzleispesenrechnung
Kanzleispesenvergütung
Kanzleisportel
Kanzleisportelgeld
Kanzleisportelrechnung
Kanzleisporteltaxe
Kanzleisportelzettel
Kanzleisprache
Kanzleispruch
von einer Kanzlei (B II) gefälltes Urteil
vgl.
Kanzleiurteil
- da sich ... wegen händel zwischen ... unterthanen und juden ein streit erheben sollte, sie [Juden] solches bei allhiesiger canzlei anzeigen und nicht befugt seyn, wider gn. herrschaft noch unterthanen mit fremdem gericht zu beladen, sondern sich mit jenem gn. herrschaft canzleispruch zu begnügen1719 Miedel,JudenMemmingen 58
- wann in rechts sachen vom amt an unsere [rheingräfliche] cancelley ... eine berufung eingeleget werden oder auch jemand von canzelleyspruͤchen sich an uns selbsten berufen will, so soll es damit also gehalten werden ...1754 Walch,Beitr. V 223