Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleistube

Kanzleistube

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I Dienstraum, Amtsstube (I)einer Kanzlei zur Abwicklung der Kanzleigeschäfte (unter Umständen auch Aufbewahrungsort für die Kanzleiregistratur (I) und Ort zum Anschlag öffentlicher Bekanntmachungen
  • sy [Kanzleischreiber] sollen ... nyemannd in die cannczleystuben zu czeitten, so sy schreiben, nicht einlassen ...; sonnder welicher mit einem frembden zu hanndeln ... hette, der mag zu ime hinaus fur die thur geen
    1498 Seeliger,Erzkanzler 207
  • ain almar steet in der canntzlei stuben, darinnen ligen alle brief, so die partheien in iren notturften ausserhalb recht und verhör einlegen
    1523 NÖStatthalterei 34
  • 1526 Fellner-Kretschmayr II 94
  • 1544 Vorderösterreich/MittDmEls.2 23 (1911) 449
  • vor 1550 Würzburg/MAbh. 11, 3 (1870) 229
  • wann man ... inn der cantzleystuben etwas dictirt, so soll er [raths knecht] entweichen
    1559 ZweibrückenKanzlO. 225
  • 1562 v.d.Ohe,LünebVerw. 24
  • im fall ... jemants bei unser hofkriegs-canzlei ... zu thuen hat, sol derselb [Kanzleiperson] aufstehen und entgegen gehen und ire geschäft und notturft vor und ausser der canzleistuben ... mit einander reden ..., damit ... die canzleihandlungen ... in gehaimb gehalten werden
    1564 Fellner-Kretschmayr II 311
  • soll der registrator die erledigtn vnnd eröffnetn hofgerichts vnnd sumarische process, so inn vnd ausserhalb der alltten cannzley-stuben in truhen vnnd stateln durcheinannder vermischt ligen, dem ellter nach ... ordenlich einrichten
    1566 QBehGBayr. 143
  • 1573 Kamptz,MecklStPrR. V 344
  • 1576 Gundlach,HessZBeh. I 114
  • als ob aus vnsern rath vnd canzleystuben von etlichen trinkstuben gemacht werden wollen ..., so hat vnsere notturfft erfordert, ... gedachten ... mißbrauch abzuschaffen
    1577 Brandenburg-Ansbach/Spieß,Neb. II 29
  • [der Archivar] soll ..., was in der inern canzleystuben in kästen, trühen, laden, stedlen noch in grosser menig vorhanden ist, ... ersehen, und was daraus aufzuheben, ... in unser archivum ... legen
    1586 Bayern/ArchZ. 9 (1884) 93
  • uff der canzlei stuben ... alle secretarien und canzleiverwandten teglichs beisamen sein ... sollen
    1592 Kleinau,Wolfenbüttel 26
  • eröffnung etzlicher zu behueff des darin vorhandenen archivi versiegelten cantzley stuben 
    1643 Kleinau,Wolfenbüttel 115
  • soll bey wilkuͤrlicher straffe den procuratoribus und allen anderen, so nicht zur cantzley gehoͤren, verbotten seyn, so wenig in der secretarien- als cantzley-stuben zu gehen, sondern sie sollen ihren bescheid und expeditiones in dem abgesonderten vorgemach befordern und suchen
    1663 CCOsnabr. I 1 S. 179
  • weil ... nichtes gesiegelt werden kann, welches nicht zuvor ... subscribiret ist ..., so soll der archivarius die siegel, welche man ... nicht stets bey sich tragen kann, auf der kanzeley-stuben ... verwahrlich halten
    1669 Dähnert,Samml. I 417
  • [die Hofkanzleischreiber sollen ihre Arbeit] in der canzleistuben und sonst nirgends anderstwo verrichten
    1669 Fellner-Kretschmayr II 586
  • 1669 GesSammlMecklSchwerin I 60
  • 1681 Uffenbach(4) 47
  • 1684 CCLuneb. II 1 S. 397
  • 1692 CCOsnabr. I 2 S. 1671
  • "die ratsstube, der Dienstsitz der Regierung, wird auch rat- und kanzleistube genannt" 
    17. Jh. Anhalt/ArchivarHistoriker 331
  • ob zwar denen advocatis und procuratoribus ordinariis der zutritt in der canzleystube, sonderlich zu winterszeiten, verstattet ist, so wird ihnen doch ... verboten, in der sekretarien cabinette einzutreten ..., es haben dieselben lediglich sich ausserhalb denen in der canzleystube befindlichen gattern zu halten und sich keinesweges zu unterfangen, akten ... zu durchsehen
    1707 BrschwWolfenbPromt. III 38
  • diser hochoberkeitliche cantzley-tax auf eine tafel geschriben und jeden tags bey öffnung der cantzley-stuben vor deren thüren zu eines jedeßen verhalt auffgehenckt werden solle
    1710 BernStR. V 477
  • 1713 HessSamml. III 712
  • bey den commissionibus sollen die procuratores causarum weder in- noch ausserhalb der cantzley-stube ... zugelassen ... werden
    vor 1727 LübKanzlO. 59
  • die ergangene decreta ... in der gewoͤhnlichen canzleystuben denen procuratoribus ... publiciren
    1727 Mader,ReichsrMag. XII 532
  • [die Untertanen] auf selbige [Ordnungen und Mandate], so wie sie an meine canzley-stube angeschlagen werden, zur schuldigen beobachtung verweisen
    1731 Kretschmann,LeipzOHofg. 276
  • die kanzellisten werden ... befehliget, ... sich täglich ... um 8 uhr und des nachmittages um 2 uhr in der kanzleistube ohnfehlbarlich, bei verlust eines monatstractaments strafe, einzufinden und daselbst der ihnen obliegenden geschäfte zu warten
    1748 ActaBoruss.BehO. VIII 98 [vgl. ebd. 101-103]
  • müssen die aufwärter ... besorgen, daß die ... kanzeleistuben rein und im winter warm, auch außer den sessionsstunden verschlossen gehalten ... werden
    1752 ActaBoruss.BehO. IX 480
  • 1764 Fladt,Registratur. 94
  • sie [cancellisten] muͤssen alles in der canzelleystube schreiben und nichts mit nach hause nehmen
    1781 CJFrid. III 5 § 82
  • 1785 Fischer,KamPolR. II 10
  • der erzkanzler befiehlt das vorlesen der kanzleiordnung alle halbe jahre in der kanzleistabe vor versammelter ganzer kanzlei
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 558
  • 1792 v.Massow,Dienst 34
  • damit nicht etwa geheim bleiben sollende papiere von den uͤbrigen canzlisten oder von fremden gelesen werden, hat meistens jeder canzlist in der canzleystube sein eigenes cabinett
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 139
II Synonym für Kanzlei 
  • 1711 Rädlein 173
  • "neben den beratenden Organen: dem Hofrat und dem Geheimen Rat umfaßte die Regierung noch eine dritte Abteilung, die kanzleistube oder kanzlei, die unter ihrem Vorstand, dem Kanzler ..., die rein technisch-geschäftlichen Funktionen ausübte" 
    18. Jh. Flurschütz,Würzb. 57 [urk.?]
  • oJ. DWB. V 181
unter Ausschluss der Schreibform(en):