Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleisubstitut
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(vereidigter) Kanzleischreiber
vgl.
Kanzleiverwandte
- domit alle sachenn desto besser verrichtet werden, wollen wir [Herzog] vier secretarien vnnd vier cantzlei gesellen oder substituten [ein Wort?] vnnd einen cantzlei jungenn halten1573 Kamptz,MecklStPrR. V 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1616 Luzern/Geschfrd. der 5 Orte 114 (1961) 103
- [Überschrift in einer Kanzleiordnung:] canzeleysubstituten1637 GesSammlMecklSchwerin I 49 [vgl. ebd. 49-51]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [sollen die] canzley substituten das bey jedem dergleichen schlaaf bücheren sich befindliche controlle rödeli täglichen continuiere[n] und dahärige aufsätz ... in die behörige truken lege[n], damit derjenige, deme die einschreibung obliget, alles dem dato nach in guter ordnung eintragen möge. die einschreibung ... soll nach bißhariger übung ... durch die herren commißion schreibere und herren canzley substituten ... beschehen1765 BernStR. V 557 [vgl. ebd. 558f.]Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1768 Biberach/WürtVjh.2 22 (1913) 419
- 1780 BernStR. V 635
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