Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleitaxamt

Kanzleitaxamt

Geschäftsabteilung einer Kanzlei, die für die Verwaltung der Kanzleigebühren zuständig ist
  • wegen der aus dem cantzley-tax-amt besoldeten cantzley-personen eine speciale erinnerung ... zu thun
    1727 RAbsch. IV 371
  • 1742 Fellner-Kretschmayr III 481 Anm.