Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleitaxgefälle

Kanzleitaxgefälle

wie Kanzleigefälle 
  • [der] abgang der cantzley tax-gefaͤlle anderwaͤrtlich ... ersetzt [werden soll]
    1660 FormulaeCancel. 114
  • da die canzley taxgefaͤll ... in ... abfall gekommen, ... so wollen se. churfuͤrstl. durchlaͤucht ..., daß auf den ertrag der expeditions-taxen besserer bedacht genommen, ... mehr bemessen, ... eine ordentliche controlle fuͤr diese gefaͤlle eingefuͤhrt ... werden solle
    1787 KurpfSamml. IV 1046 [vgl. ebd. Register zu Band III u. IV s.v. Controlle]
  • reichsvicekanzlersbesoldung, die er [Reichsvizekanzler] von Mainz aus den kanzleytaxgefaͤllen erhaͤlt
    1792 Malblank,Kanzleiverf. III 389