Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleitaxrezeptor

Kanzleitaxrezeptor

Einnehmer von Kanzleigebühren 
  • ruͤcksichtlich der kanzleytaxe werden ... einem jedem amte gedruckte, gestempelte und gesiegelte aufnahmsscheine zugestellt, welche das amt nach fortlaufenden nummern den aufgenommenen buͤrgern und beysassen zu ihrer legitimation bey dem voigteyamte zugetheilt und woruͤber sich dasselbe mit dem kanzleytax-rezeptor alle vierteljahre berechnet
    1805 Aschaffenburg/v.Berg,PolR. VI 1 S. 106
unter Ausschluss der Schreibform(en):