Kanzleitisch
Kanzleitisch
I
Arbeitstisch eines Kanzleibedienten bzw. des Kanzleipersonals in den Amtsräumen einer Kanzlei; auch besonderer Tisch in einer Kanzlei, wo bestimmte amtliche Schriftstücke zur Einsicht und Kenntnisnahme aufgelegt werden
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es sollen ... weder die partheien noch deren herren ihre diener in die canzlei gelassen, viel weniger ihnen zu denen canzleitischen zu sitzen ... gestattet [sein]1717 Fellner-Kretschmayr III 223 Faksimile
- 1750 ActaBoruss.BehO. VIII 700
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die von der revisions-commission entworfenen gutachten der majorität und der minorität sollen 6 tag auf dem kanzleitisch liegen, es seie denn, dass die rappörte sogleich gedruckt und den mitgliedern beider räthe ausgetheilt werden1800 AktSammlHelvet. V 1342
- 1800 AktSammlHelvet. VII 1548 Faksimile
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werden die eingegebenen gründe für und gegen die annahme des gesetzes zusammengefasst und jedesmal vier tage vor dessen berathung zur einsicht des landrathes auf den kanzleitisch gelegt1801 AktSammlHelvet. VII 1539 Faksimile
- 1802 AktSammlHelvet. VII 1527 Faksimile
II
Tisch für das Kanzleipersonal an der Hoftafel (II)
vgl.
Kanzleitafel (III)
- 1582? CCOsnabr. I 1 S. 457 Anm. Faksimile
- 1583 QFSchleswHG. XV 3
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cantzleydische, daran gehörig secretarius, cantzley gesellen, kammerschreiber, desselben gehulffe, organista, balbirer16. Jh. MLiv. II Mitau 16
- 16. Jh. MLiv. II Mitau 17
- 16. Jh. ZBergGesch. 30 (1894) 46