Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleititulatur
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Kanzleititulatur
im Kanzleigebrauch angewandte Dienst-, Rangbezeichnung und Anredeform
vgl.
Kanzleistil
- daß, wann die cantzley-titulatur des herrn, unter dessen nahmen die expedition ausgehet, im anfang oder nach dem schluß gesetzet werden muß, selbige nicht an das unrechte ort zu stehen komme1750 Moser,Kanzlei 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1757 Moser,KlSchr. VI 160
- der rußische kaiser nennt sich ... in seiner kanzleytitulatur ...1784 Ahnert,Lehrbegriff II 485
- was ... den namen vater allein anbelangt, so wird dieser durch das allgemeine herkommen aller europaͤischen katholischen hoͤfe und kanzleyen dem pabst als eine ordentliche kanzleytitulatur beygelegt1784 Ahnert,Lehrbegriff II 489
- die canzleytitulatur einer roͤmischen kayserin ist: erwaͤhlte roͤmische kayserin; bisweilen auch: koͤnigin in Germanien1801 RepRecht IX 114Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reichserzmarschall ist der churfuͤrst von Sachsen. das amtswappen sind zwey kreuzweis gelegte rothe schwerdter; er fuͤhrt ... deshalb eine besondere canzleytitulatur1801 RepRecht VII 112Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)