Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleititulatur

Kanzleititulatur

im Kanzleigebrauch angewandte Dienst-, Rangbezeichnung und Anredeform
  • daß, wann die cantzley-titulatur des herrn, unter dessen nahmen die expedition ausgehet, im anfang oder nach dem schluß gesetzet werden muß, selbige nicht an das unrechte ort zu stehen komme
    1750 Moser,Kanzlei 274
  • 1757 Moser,KlSchr. VI 160
  • der rußische kaiser nennt sich ... in seiner kanzleytitulatur ...
    1784 Ahnert,Lehrbegriff II 485
  • was ... den namen vater allein anbelangt, so wird dieser durch das allgemeine herkommen aller europaͤischen katholischen hoͤfe und kanzleyen dem pabst als eine ordentliche kanzleytitulatur beygelegt
    1784 Ahnert,Lehrbegriff II 489
  • die canzleytitulatur einer roͤmischen kayserin ist: erwaͤhlte roͤmische kayserin; bisweilen auch: koͤnigin in Germanien
    1801 RepRecht IX 114
  • reichserzmarschall ist der churfuͤrst von Sachsen. das amtswappen sind zwey kreuzweis gelegte rothe schwerdter; er fuͤhrt ... deshalb eine besondere canzleytitulatur 
    1801 RepRecht VII 112
unter Ausschluss der Schreibform(en):