Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleitürhüter

Kanzleitürhüter

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niederer Kanzleibedienter 
  • soll ... dem canzleitüerhüeter, der ain ratsknecht sein soll, ain pfert gehalten werden
    1527 Fellner-Kretschmayr II 104
  • kann ... der [Reichshofrats-] praͤsident die reichshofrathsthuͤrhuͤterstelle [in bestimmten Fällen] durch den kanzleithuͤrhuͤter versehen lassen: weil aber lezterer ganz allein von des reichshofvicekanzlers befehlen abhaͤngt, so muͤßte dieser vom praͤsidenten erst deswegen ersucht werden
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 133