Kanzleiurkunde
Kanzleiurkunde
von einer Kanzlei ausgestellte ¹Urkunde
vgl.
Kanzleiausfertigung
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wer in alt- und neuen canzleyurkunden ... erfahren ist, der weißt wohl, daß man ... nicht bey allen darinn vorkommenden formuln literam premiren, weniger captiren darff1774 Moser,Reichstage I 63 Faksimile