Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiverfall

Kanzleiverfall

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die einer Kanzlei zufallende, dh. zustehende, Kanzleigebühr 
  • er [Kanzleisekretär] ... der cantzlei-verfelle und -gerechtigkeitt mitt genießen sohle
    1581 (oder wenig später) ZWestf. 59, 1 (1901) 140
unter Ausschluss der Schreibform(en):