Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiverhör

Kanzleiverhör

oder Kanzleiverhörung?
gerichtliches Verhör vor einer Kanzlei (B II) 
vgl. Kanzleitag
  • [wird für] noͤthig erachtet, diejenige tage, so ... zur ordentlich cantzley-verhoͤr vnd verhandlung anderer gerichtlichen acten in der wochen angesetzet ... worden ..., durch gegenwertiges placat zu ... wissenschafft zu bringen
    1683 CCNass. I 2 Sp. 192