Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiverrichtung

Kanzleiverrichtung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Abwicklung der Kanzleigeschäfte, auch das Kanzleigeschäft selbst
  • was in allerley canzley verrichtung zue observieren [sei]
    1609 Reyscher,Ges. XIII 368 Anm.
  • unsere [herzoglichen] hofräte ... zum wenigsten von achten bis neunen unsern canzleiverrichtungen mit beiwohnen
    1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 127 Anm.
  • dem verwalter [der Kanzlei des Reichskammergerichts] die befoͤrderung der cantzley-verrichtung oblieget
    1656 RAbsch. IV Zugabe 92
  • die aufsuch- und complirung der acten ein sonderbahres stuͤck der cantzley- und lesereyverrichtung [ist]
    1662 RAbsch. IV Zugabe 100 [vgl. ebd. 102]
  • [ist] zů besorgen, daß ins künfftige [die canzelisten] ... denselben [sitzgelter und schreiber-emolument einbringenden Kommissionen] auch nachiagen und also zů höchstem nachtheil des oberkeitlichen diensts sich von ihren cantzley-verrichtungen distrahiren laßen wurden
    1680 BernStR. V 383
  • soll derselbe [Kanzleibediente] solches [Verreisen] mit vorwissen und einwilligung unsers hofcammerpraesidentens vorkehren ..., damit man wissen moͤge, wie die canzleiverrichtung indessen anzustellen seie
    1717 Fellner-Kretschmayr III 243
  • durch den abfall von Schlesien gewiß die helfte derer canzleiverrichtungen cessireten
    1749 Kretschmayr-Walter II 262
  • [jemand wird] demselben [obersecretair] ... in den canzley-verrichtungen adjungirt
    1793 GöttingenMag. 2 (1793) 323
unter Ausschluss der Schreibform(en):