Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleivertrag

Kanzleivertrag

Übereinkommen zwischen Kaiser und Erzkanzler des Reichs bezüglich der Reichkanzlei 
  • erneuern wir [Leopold II.] ... die von unsern vorfahren am reich ... mit churfürst Johann Friederice Karl getroffene kanzleyverkomnisse [ua. Übereinkünfte udgl.] ... dergestalt, dass die erwähnten vergleiche, resolutionen und erklärungen dieselbe kraft und wirkung allerdings behalten und haben sollen, als wären sie und jeder derselben diesem unseren gegenwärtigen canzleivertrag von wort zu wort eingerückt
    1790 ArchÖG. 84 (1898) 495
  • nachdem nicht nur in vorderen kanzleiverträgen jederzeit verordnet war, sondern es auch der guten ordnung und den bisherigen wahlkapitulationen gemäss ist, dass ...
    1790 ArchÖG. 84 (1898) 495 [vgl. ebd. 500]