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der am meisten verwendete, im 16. Jh. schon weit verbreitete Sammelbegriff für das Kanzleipersonal, vorwiegend für die niederen Kanzleibedienten, oder auch vereinzelte Bezeichnung für eine einzelne Kanzleiperson
I der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des Kanzleiverwandten läßt sich, da der Begriff Kanzleiverwandte alle Arten von Kanzleibedienten umfaßt, sachlich nicht umgrenzen, sondern umfaßt alle Arten von Kanzleigeschäften
II sonstige rechtliche Bestimmungen
- 1
- 2 Dienstaufsicht
- 3 besondere Ge- und Verbote in Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit
- 4 Entlohnung
- 5 sonstige Rechte
- 6 Gerichtsstand