Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiverwandtenstube
Artikel davor:
Kanzleiversehung
Kanzleiverstoß
Kanzleivertrag
Kanzleiverwalter
Kanzleiverwaltersbesoldung
Kanzleiverwaltersoffizium
Kanzleiverwalter(s)stelle
Kanzleiverwaltung
kanzleiverwandt
Kanzleiverwandte
Kanzleiverwandtenstube
Amtsraum des Kanzleipersonals
vgl.
Kanzleistube (I)
- demnach ein mißbrauch verspuͤhret wirdt, die canzley-verwandten sich auch beschweren, daß sie in dero stuben continuirlich von den advocaten, procuratoren vndt andern sollicitanten angeloffen vndt in ihrer arbeit incommodirt werden, so wird ... jedweden, so bey der canzley ... zu thun ... hatt, ... bedeutet, gebuͤhrendt sich durch den canzleypedellen oder botten anmelden zu lassen vndt die canzley-verwandten-stube bey straeff fuͤnff marck nicht zu betretten1696 CCOsnabr. I 1 S. 463 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK