Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiverwandtenstube

Kanzleiverwandtenstube

Amtsraum des Kanzleipersonals 
  • demnach ein mißbrauch verspuͤhret wirdt, die canzley-verwandten sich auch beschweren, daß sie in dero stuben continuirlich von den advocaten, procuratoren vndt andern sollicitanten angeloffen vndt in ihrer arbeit incommodirt werden, so wird ... jedweden, so bey der canzley ... zu thun ... hatt, ... bedeutet, gebuͤhrendt sich durch den canzleypedellen oder botten anmelden zu lassen vndt die canzley-verwandten-stube bey straeff fuͤnff marck nicht zu betretten
    1696 CCOsnabr. I 1 S. 463 Anm.
unter Ausschluss der Schreibform(en):