Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleivotum

Kanzleivotum

Beschluß, Stellungnahme eines Kanzleikollegiums, auch die mündlich oder schriftlich abgegebene Stimme des einzelnen Mitglieds des Kollegiums
Sachhinweis: Meisner,Archivalienkunde 327f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):