Kanzleizitation
Kanzleizitation
Ladung vor eine Kanzlei (B II)
vgl.
Kanzleibescheidung
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wir [Herzog] ordnen ..., daß alle ... unsere unterthanen ... auf unsere cantzley citation und ladungsbrieff ... zu angesetzter ... gerichts-zeit durch sich selbst oder ihren vollmächtigen anwald erscheinen1669 GesSammlMecklSchwerin I 73 Faksimile