Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleizitation

Kanzleizitation

Ladung vor eine Kanzlei (B II) 
  • wir [Herzog] ordnen ..., daß alle ... unsere unterthanen ... auf unsere cantzley citation und ladungsbrieff ... zu angesetzter ... gerichts-zeit durch sich selbst oder ihren vollmächtigen anwald erscheinen
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 73