Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzler
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ahd. cancel(l)âri, chancelâre, chancilâri, chenzilâri, kanzilari (vgl. AhdGl. I 418: chenzilarun, chenzilarin, chancelarun, chancilarin, chanzilari, chanzilare, chancelare, chandelere); mhd. canzlær, kanzelære, kanzeler (vgl. Gerbert,GlossTheot. 25: cancelarii, kancelare); mnd. canzeler, kansel(l)êr(er), kan(t)zler(e), kenseler(e), kenzel(l)er
Lehnwort aus spätlateinisch und mittellateinisch cancellarius (zu lateinisch cancelli = Gitter, Schranke, Einzäunung; vgl. Kanzlei) = seit dem 4. Jh. vorkommender spätrömischer Amtstitel für "die Amtsdiener, die den Verkehr zwischen den Beamten und dem Publikum an den Schranken des Sitzungszimmers regelten" (H.-W. Klewitz/DArchMA. 1 (1937) 50f.; aM. ReclamEtymWB. 184 und Kluge20 348: Beamter, der die Behördenerlasse von einem Altan oder einer Estrade, lateinisch cancellus, herab verliest), im ribuarischen und alemannischen Recht dann Bezeichnung für den Gerichtsschreiber, im Karolingerreich seit dem 9. Jh. für die Urkundenschreiber (Synonym notarius), seit dem 10. Jh. vorwiegend für den Leiter des Beurkundungsgeschäfts (Kanzleidirektor; vgl. zur Entwicklung Klewitz aaO. 50ff.), dessen Aufgabenbereich mit der Zeit mehr und mehr erweitert wird (vgl. Kanzlei B)
Lehnwort aus spätlateinisch und mittellateinisch cancellarius (zu lateinisch cancelli = Gitter, Schranke, Einzäunung; vgl. Kanzlei) = seit dem 4. Jh. vorkommender spätrömischer Amtstitel für "die Amtsdiener, die den Verkehr zwischen den Beamten und dem Publikum an den Schranken des Sitzungszimmers regelten" (H.-W. Klewitz/DArchMA. 1 (1937) 50f.; aM. ReclamEtymWB. 184 und Kluge20 348: Beamter, der die Behördenerlasse von einem Altan oder einer Estrade, lateinisch cancellus, herab verliest), im ribuarischen und alemannischen Recht dann Bezeichnung für den Gerichtsschreiber, im Karolingerreich seit dem 9. Jh. für die Urkundenschreiber (Synonym notarius), seit dem 10. Jh. vorwiegend für den Leiter des Beurkundungsgeschäfts (Kanzleidirektor; vgl. zur Entwicklung Klewitz aaO. 50ff.), dessen Aufgabenbereich mit der Zeit mehr und mehr erweitert wird (vgl. Kanzlei B)
vgl.
Kanzleidirektor,
Kanzleramt
Sachhinweis: die bei Kanzlei angegebene Literatur, ferner: v. Amira, Die Investitur des Kanzlers/MIÖG. 11 (1890) 521ff.; ArchivarHistoriker S. 254ff.; Breßlau,Urk. I3 378f., 512ff., insbes. 594ff.; Brunner,RGUrk. 235f.; Carlebach,BadRG. I 12ff.; Döhring,Rechtspflege; Eckhardt,KanzlerKlammer; N. Grass, Propst u. Kanzler/FschrPlöchl 137f.; E. Gundelach, Verfassung der Göttinger Universität (1955) 54ff.; Herkert,BeamtBaden 31ff.; Hintze,Staat insb. 297, 302ff.; O. Hintze, Der österreichische und der preußische Beamtenstaat im 17. u. 18. Jh./HistZ. 86 (1900) 401ff.; Hufen,Landesuniv. 57; Isaacsohn,PreußBeamte II 136ff.; Kamptz,MecklStPrR. V 314ff.; Kaufmann,Univ. II 125ff.; H.-W. Klewitz, Kanzleischule u. Hofkapelle/DArchMA. 4 (1941) 224ff.; H. Kretschmayr, Das dt. Reichsvicekanzleramt/ArchÖG. 84 (1898) 381ff.; B. Krusch, Die Entwicklung der herzogl. braunschw. Zentralbehörden ... bis zum Jahre 1584/ZNdSachs. 94 (1893) 201ff.; H. Mathy, Über d. Mainzer Erzkanzleramt/Gesch.Landeskunde, hg. J. Bärmann u.a., II (1965) 109ff.; W. Ohnsorge, Zum Problem Fürst u. Verwaltung um die Wende des 16.Jh./KorrBlGesamtv. 88 (1951) 154ff.; Pfeifer,Ellwangen 64f.; Pitz,OsnabrRegistratur. 62ff.; Plöchl,GeschKirchR. II2 153f.; O. Schwarzer, Das Kanzleramt a. d. Univ. Frankfurt/O., Diss.phil. Breslau 1900; Sehling,KanzlerErlangen; Stölzel,BrandenbPrRVerw. I 36ff.; Stübler,v.Autenrieth; Wagner,Civilbeamte I 9f.; Wintterlin,BehWürt. I 16f.; A. Zechel, Studien über Kasper Schlick/QFGesch(Prag) XV
A
Vorsteher einer Kanzlei des (fränkisch-deutschen) Reichs (Kanzlei A II)
- 1190/1230 WaltherVogelw. 85, 7
- ich Christianus des heyligen pallas cantzler und des stuyls ze Mentz erwelther1237 Böhmer-Ficker 269Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dre erzebiscoppe des rikes kenzelere scholen sin, dat is de erzebiscop van Mentze, de is kenzeler over dudesche lant, unde de biscop van Trere, de is kenzeler over walsche lant, unde de biscop van Colne is kenzeler over Lamparten wente an der romere lant, unde de markgreve van Brandenborch, de is kenzeler over dat rikeum 1260 SächsWChr. 170Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- der bischof von Mênze ist kanzler ze diutschen landen; der hât die êrsten stimme an der kür. der bischolf von Triere ist kanzler über daz künicrîch Arel; der hat die andern stimme an der kür. der bischolf von Kollen der ist kanzler ze Lamparten unde hât die dritten stimme an der kürum 1275 (Hs. 14. Jh.) Schwsp.(W.) Art. 110
- 13. Jh. BrschwRChr. V. 3960
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- wir Heinrich von gotes gnaden ertzbischof zu Meintz und des heiligen romischen richs in tütschen landen oberister cantzeller1338 Zeumer,QS.2 183Faksimile (ca. 137 KB)
- ein kenzelêr ûf des römischin richis hofum 1340 Nikol. v. Jeroschin V. 460
- [Forderung des Erzbischofs von Mainz:] einen cantzeler, prothonotarien und notarien zu setzen, gelubde und eide von jn zu nemen, die wider zu entsetzen nach unserm willen1406 Seeliger,Erzkanzler 60
- so wart unser herre von Mencze unserm herren dem kunige zusprechin und in schuldigen, wie das er unserm herren dem kunige, des canzler er zu dutschen landen si, bestellen sulde einen canzler und einen obersten schriber und sin canzli1406 Zeumer,QS.2 162Faksimile (ca. 132 KB)
- haben ... uff solich din [des Mainzer Erzbischofs] bethe und dir zu sunderem gefallen ... yne [den Trierer Kurfürsten] zu unserm cantzler unser romischen kantzly uffgenommen1441 Seeliger,Erzkanzler 65
- [Beisitzer bei einer Sitzung des Kammergerichts] Caspar herr zu Weyszkirchen, röm. kanczler1447 MIÖG. Erg.-Bd. 7 (1907) 131
- [Kaiser Maximilian traf die Verabredung, die Kanzlei dergestalt zu bestellen,] daß unser kanzler beyde unser des reichs und der oesterreichischen lande sachen unter haͤnden haben1518 Malblank,Kanzleiverf. I 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der ertz-bischoff von Cölln kantzler in Italia1550 Tschudi,ChrHelv. I 211Faksimile - in Google Books
- verliest der ... cantzler oder secretarius in consessu imperatoris ... publice den [Reichs-] abschied1569 Demeter,KurmainzKanzleispr. 19
- die reichsabschiede werden zuerst von dem kaiser, unter diesem von dem churfuͤrsten von Maynz als canzler ... unterschrieben1754 Beck,Staatspraxis 350
- [die Reichstags-] proposition wird ... von dem churmaynzischen kanzler an dem direktorialtische woͤrtlich nachgeschrieben und protokollirt1784 Ahnert,Lehrbegriff II 555
B I
bis Ende des 16. Jh., vereinzelt auch noch später vielerorts allgemeine Benennung für (gehobenes) Kanzleimitglied gleich welchen Aufgabenbereichs, vornehmlich für die oberen Kanzleischreiber (vgl. zB. WürtVjh.2 25 (1916) 342)
- dez kunigs [von Böhmen] kanzler1399 RTA. III 88Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- dem bischof von Passau unsers herren künigs obersten kanzler 50 guldein; item hern Francisco kanzler 32 guldein ...; item dem Slicken kanzler 8 guldein1422 Nürnberg/QFGesch(Prag) XV 33
- bayd cantzler des obg. ... herrn1449 Indersdorf I 312 (nr. 772)Faksimile (ca. 307 KB)
- die canzler des ... graven zu Wirtemberg und zu Mumpellgart [Quittung, ausgestellt von allen Schreibern der Kanzlei]1476 WürtVjh.2 25 (1916) 343
- ist ... landgraf Wilhelm zu Hessen ... ausgeriettenn mit sampt s. gnaden hoffgesiendte, nemblichen ... hoffmeister ... küchenmeisternn ... cantzlernn1491 Pilgerreisen 166Faksimile - in Google Books
- bekanntschaft mit des herzogs [von Württemberg] canzler (secretar)1525 Schnurrer,WürtKRef. 66
- [Klosterschreiber oder ] canzler1557 OstbairGrenzm. 4 (1960) 202
- kantzler. pragmatici1561 Maaler 240r
- canzler, cancellarius. waren ehedem schreiber, welche zur verfertigung der uhrkunden gebraucht worden1762 Wiesand 182Faksimile - in Google Books
- kanzler ... bedeutete ... einen kanzellisten, kanzelleyschreiber1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 548
- kanzler ... bedeutete ... einen geringen kanzelleybedienten, welcher die kanzelleyzimmer auf- und zuschließt, fuͤr ihre reinlichkeit sorget u.s.f.1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 548
- die canzler waren ehedem schreiber, welche zur verfertigung und aufbewahrung der urkunden und gesetze gebraucht wurden1800 RepRecht V 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1808 Campe II 885
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- oJ. DWB. V 181
B II
in den meisten Territorien Titel des Leiters der Kanzlei (A III); Kanzleidirektor, an dessen Fähigkeiten und Vorbildung besondere Anforderungen gestellt werden; später nach der Dezentralisierung der Kanzlei als oberster landesherrlicher Regierungs- und Verwaltungsbehörde in eine Mehrzahl von Einzelbehörden (seit 16. Jh.) auch Titel des Leiters eines Ressorts
B II 1
gelehrte juristische Bildung als Voraussetzung für das Kanzleramt (seit dem 15. Jh.; vgl. zB. für das Bistum Osnabrück: MittOsnabr. 30 (1905) 52f.; für Mecklenburg-Schwerin: Grohmann, Das Kanzleiwesen der Grafen von Schwerin ... im MA/JbMeckl. 1928 S. 37f.; für Kursachsen: ArchivarHistoriker 264ff.; für Hessen: Zimmermann,OHess. 109; für Kurtrier: MittPreußArch. 17 (1911) 46; für Bayern: Riezler,GeschBai. III 678)
- H.L. doctor etc. cantzler mynes gnedigen herren1441 Seeliger,Erzkanzler 191
- syner gnaden canceler, ... beider rechte doctor1489 MittPreußArch. 17 (1911) 116
- 1501 Wintterlin,BehWürt. I 121
- die küniglichen statthalter, cantzler ... und gemainklich schier all officier von hoher schuol kommen herfür1548 Schmeltzl,Lobspruch V. 565
- [Bestallung für] F. tor W., der rechten licentiaten, ... tho unsern munsterischen cantzler1549 ZWestf. 59, 1 (1901) 40
- M.R., beider rechten doctor, cantzler1556 Bachmann,BambLst. 268
- nach dem der canzler das haupt der canzlei ist ..., wollen wir einen gelahrten erfahrnen mann zu vnserm cantzler haltenum 1576 Kamptz,MecklStPrR. V 355Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir den hoichgelarten G.v.F., dero rechten doctorn, fur unßern cantzlern ... unßers stifts ... annhemen1586 MittOsnabr. 30 (1905) 78
- dr. iur. utr. J.B., bischöfl. kanzler1628 JbStraubing 60 (1957) 50
- 1649 CCHolsat. I 47
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B II 2 a
Leitung der Kanzlei allgemein
- hat unser ... herre von Trier syner gnaden canceler ... die cancellie bevolhen mit truwen und flisse zu regiren ..., als eynen cantzler zuthun gebuert1489 MittPreußArch. 17 (1911) 116
- der cantzler soll sich als das haubt der cantzlei und aller derselben handlungen und geschefte underziehen1504 Carlebach,BadRG. I 72Faksimile (ca. 55 KB)
- soll er unser canzli sachen und gescheft, wie einem canzler zustet, nach seinem hoichsten vorstentnis vorsten1519 Gundlach,HessZBeh. I 209
- sollen all und jed teutsch secretari, canzleischreiber und verwanten herrn L.v.H. ... für iren fürgesetzten herrn canzler halten und erkennen, ime in sachen und handlungen fürstl. durchl. canzlei betreffend gehorsamb, gewärtig und willig sein1526 Fellner-Kretschmayr II 91Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- hat ... unse munsterische cantzler ... unse munsterische cantzlie, wo eynen cantzler to doende behort und tosteit, in allen sachen [zu] verwalten1549 ZWestf. 59, 1 (1901) 41
- 1559 Gundlach,HessZBeh. I 228
- 1573 Kamptz,MecklStPrR. V 328
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- [soll er,] alß ein getreuen cantzler gebueret, unsere oßnabruggische cantzlei bei guter richtiger ordnungh, wie bei chur- und fursten im hl. röm. reich gepreuchich ist, versehen1576 MittOsnabr. 30 (1905) 76
- 1588 CCOsnabr. I 1 S. 17
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- dieweil dem cantzler die direction gebühret und anbefohlen ist1593 v.d.Ohe,LünebVerw. 103
B II 2 b
Verantwortung für den geregelten Ablauf des Kanzleibetriebs; Einstellung, Beaufsichtigung und Entlassung des Personals; Aufgabenverteilung
- sal ... der cantzler [die cantzelschreiber] aufzunemen und zu urleuben macht haben1470/80 Sachsen/Kern,HofO. II 35
- eß sollen auch die cantzelschreiber zů den geordenten stunden in der cantzley sein und sich gehorsamlich nach dem cantzler halden1470/80 Sachsen/Kern,HofO. II 35
- 1470/80 Sachsen/Posse,Privaturk. 212
- 1498 Fellner-Kretschmayr II 53
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- der canzler sall und wirdet nach notdurft und eins iden geschicklichkeit den gesellen in der canzlei weiter befelch tun1522 Gundlach,HessZBeh. II 52
- [Sekretärseid:] ich N. ... gelob, alles, so mir von ... [dem] canzler zu schreiben ... vnd in der canzley auszurichten beuolhen wurdet ..., verfertigen [zu wollen]1525 AmbergKzlO. 19Faksimile (ca. 153 KB)
- vnser canzler soll ... sich ob vnsere secretari vnd schreiber, souil im möglich ist, halten, daß sie die sachen vnd handlung, so inen beuolhen, furderlich vnd emsiglich ausrichten1525 AmbergKzlO. 35Faksimile (ca. 149 KB)
- vnser canzler soll jederzeit nach redlichen, erbarn vnd geschickten schreibern ... trachten1525 AmbergKzlO. 39Faksimile (ca. 159 KB)
- es solln ... die registratores und alle canzleischreiber zu der zeit ..., wie der canzler inen aufsegen ... wird, zu dem dienst in die canzlei komen1526 Fellner-Kretschmayr II 96Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- soll ... vnnser cannzler ... ain cannzley ordnung begreiffen ..., auf das bey ... vnnser cannzley ... menngl abgestellt [werden]1551 QBehGBayr. 135
- vnnser canntzler soll yederzeit ein getreulich aufsehens auf vnnser canntzley rät, secretarien vnd schreiber haben, das sy die sachen ..., die inen beuolhen, fürderlich ... ausrichten1559 ZweibrückenKanzlO. 182
- sollen sy [Hofräte] auch kain registratur on wissen vnd beuelh vnsers cantzlers besichtigen1559 ZweibrückenKanzlO. 189
- um 1560 Brandenburg/Kern,HofO. I 2
- die brieff, als teglich fürfallen zu schreyben, sollen der cantzler und doctor nach gelegenheit zu befehlen haben1562 v.d.Ohe,LünebVerw. 26
- da ... die schreiber mit den registraturn ... vngepürlich vmbgeen ..., das sollen die secretarj an vnnsern cannzler brinngen vnnd durch denselben die verprecher nit allain mit ernnst gestrafft, sonndern nach gelegenhait ... von der cannzley ... wegkh geschafft werden1566 QBehGBayr. 142
- was vnnsern cannzler zu erhallttung ordenlicher gueter richtigkheit bey vnnser cannzley für guet ansehen wirdet, soll ... [der] registrator vleissig vnnd treulich verrichten1566 QBehGBayr. 144
- 1569 Kamptz,MecklStPrR. V 320
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- [da die Kanzlei mit guten Leuten besetzt sein soll,] solle hin furder kein in vnser cantzlei angenommen werden, eß geschehe dan mit vnserm vorwißen vnnd mit radt vnsers cantzlers1569 Kamptz,MecklStPrR. V 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vnnser cannzler darob seye, damit die [Kanzleiordnung] allso gehalten werde1569 QBehGBayr. 145
- soll khain schreyber ... on des canzlers ... erlauben aus der cannzley geen1569 QBehGBayr. 147
- wehr ... nicht fleissig ist vnnd sich nicht gepurlich verhaltet, denn solle vnser cantzler jeder zeitt zuerurlauben vnd einen andern wider an seine stadt anzunhemen macht habenn1573 Kamptz,MecklStPrR. V 347Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- canzleigesellen ... [sollen] von unserm ... canzler in ... eid und pflicht genommen ... werden1581 Gundlach,HessZBeh. II 209
- sollen unsere registratores alle quartal unsern canzlern die ... bucher vorzeigen ..., die sollen dieselben mit vleiß besehen ... und, do sie daran einigen mangel ... befunden, dieselben endern und abschaffen1584 Gundlach,HessZBeh. II 144
- begebe sich ..., das einer seiner gelegenheit 9 nach gescheffte zuuerrichten vorstunden, soll derselb vnserm cantzler ... vmb vrlaub ansuchen1588 CCOsnabr. I 1 S. 24Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- soll vnnser cannzler ... der ... canzleiordnung mit allem ernnst halten, dieselb zu einganng yeder quattember vnd also viermal im jar in der canzley in seiner gegenwürth verlesen lassen1590 QBehGBayr. 169
- solle ... ausser vorwissen vnsers canzlers khain abschrifft ainichen beuelchs den partheyen nit geben werden1590 QBehGBayr. 178
- vnnser canzler mit allem ernnst, das summum silentium von secretarien, rathschreibern vnd canzelisten gehalten werden, verfuegen vnd darob sein solle1590 QBehGBayr. 179
- weil dem canzler gebuͤhret, alle canzleygeschaͤffte zu dirigiren, soll er fleißig aufsehend haben, daß gute richtige ordnung in der canzley gehalten, die canzleypersohnen ihrer empter mit fleiß abwarten vnd zu rechter zeit ... in der canzlei seyn16. Jh. Kamptz,MecklStPrR. V 360Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann auch ordinari hofgerichte gehalten werden, so sollen unsere hofräte ... nicht destoweniger morgens ... unsern canzleiverrichtungen mit beiwohnen oder , wenn sie ... behindert werden, solches jedesmahl vnserm cantzler anmelden1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 127 Anm. 294
- es soll ... der registrator [keine] copey ohne unsers canzlers ... vorwissen ... communiciren und mittheilen1637 GesSammlMecklSchwerin I 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll vnser ... cantzler ... darauff acht haben, daß in allen nach anleitunge dieser ... ordnunge ... verfahren werde1652 CCOsnabr. I 1 S. 125Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- da sich vnter ... [den cantzleyverwandten] mißverstaͤnde zutruͤgen, soll vnser cantzler ... macht haben, sie ... zu hoͤren, zu vergleichen vndt zur billigkeit zu weisen1652 CCOsnabr. I 1 S. 138Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- sollen vnsere ... cantzler ... ohngehorsame [cantzley-verwandte] nach gestalt der sachen straaffen1660 Reyscher,Ges. XIII 377Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1669 Fellner-Kretschmayr II 585
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- es wird ... denen canzleyverwandten aufgetragen, dass khainer ausser erheblicher vrsachen vnd special erlaubnus eines canzlers verraisen ... solle1678 QBehGBayr. 240
B II 2 c
besondere Aufgaben bei Annahme und Öffnung des Schrifteinlaufs, bei der Ausfertigung von Urkunden udgl., bei Unterfertigung und Schriftauslauf (Recht der Siegelführung, Unterschriftsbefugnis), bei der Archivierung und Registrierung, bei Überwachung der Einnahmen und Ausgaben der Kanzlei
- unser ... insigel, die wir ... gehaissen haben, das sie unser cantzler an disen brief gelegt habent1401 BairFreibf. 55Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [der] cantzler ... unsers herren von Bamberg insigele in gewalt haben sol und alle ... briff in namen unsers herren ... außgeen lassen [soll]1443 Bachmann,BambLst. 217
- 1478 WürtVjh.2 25 (1916) 344
- der canzeler sal das gelt ... trewlich eynehmen vnd in vnßer kammer, vonn weme das gefallenn, vorczeichent reichen vnd vbirantworttenn1488 Kretschmann,LeipzOHofg. 37Faksimile (ca. 115 KB)
- alle brief, gescheft und verschreibungen umb clain und groß sachen sol der canzler selbst von wort zu wort mit vleis uberlesen und alsdann mit aigner hand underschreiben1498 Fellner-Kretschmayr II 51 [ebd. 8]Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ist meines gn.h. meinung, daß der cantzler in sonderlichem bovelhe und bewarung haben ... soll ... aller spene und gebrechen gegen meines gnedigen herrn nachpaurn ..., aller geistlicher, lateinischer sachen und geschefte ..., item aller königlicher und ander mandaten, schriften und hendeln, des heiligen reichs, fürsten und andrer treffenliche sachen belangendt ..., item aller tag und tagsatzungen, auch aller vertrege, endtscheidt, urtheil1504 Carlebach,BadRG. I 72Faksimile (ca. 55 KB)
- sollen brief annemen und uffbrechen sein f.g. selbst, der amptman ... und canzler F.1522 Gundlach,HessZBeh. II 51
- [der] canzler soll ein secret mit der Pfalz schild on dem helm ... haben ... vnd vnsere brieff an die bäbstlichen herrlichkeit, den römischen keyser oder könig vnd sonst was gehaimb sachen, die nit allen räthen gemeinlich eröffnet werden ..., damit versecretirn vnd versigeln1525 AmbergKzlO. 41Faksimile (ca. 185 KB)
- [der Kanzler soll] unser furstlich ingesigel, das wir ihm als einem canzler zu verwahren und zu geprauchen bevohlen haben, [nicht] on einichen brief hangen noch unterdrücken, wir haben dann solchen brief mit unserer hand unterzeichnet1539 v.d.Ohe,LünebVerw. 100
- citationes oder schrifften in anhängigen gerichtssachen, welche der cantzler ... zu fertigen hat1540/42 Stölzel,BrandenbPrRVerw. I 179Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- es sollen ... vnnser cannzler, secretarien vnd rathschreiber dem rath [Hofrat] vleissigelichen auswarten ..., damit die rathsbeschlüss recht vnd richtiglich verzaichnet ..., im rath verlesen, auch allsdann in der cannzley vnuerzogenlich gefertiget werden1551 QBehGBayr. 135
- das furstliche cantzley siegell soll vnserm verordenten cantzler zugestelt vnd befohlen werdenn, damitt alle gemeine sachenn vnd abscheide zuuorsiegeln1569 Kamptz,MecklStPrR. V 322Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da ainiche acta erlediget werden, sollen die bey dem hofrat in ain sonnderbare versperte behaltnus gelegt werden, zu deren niemand alls vnnser cannzler oder vice-cannzler den schlussel hab1573 QBehGBayr. 254
- was ... regiments- und regierungssachen anlangt, sollen alle schreiben dem stathalter oder canzler ... uneröffnet überanwurt [werden], dieselbige im rath fürzubringen1578 Carlebach,BadRG. II 155Faksimile (ca. 49 KB)
- alß auch ahn richtiger registratur vnd nachweisungh vnser cantzlei handlung biß anhero groiß mangel gespuret worden, sollen ... durch vnsern cantzler ... alle vnser cantzlei leggerbuͤcher, acta, handlungen, vordrage, originalia, jura vnd documenta ... richtigh jnuentert vnd verzeichnet vnd solch inuentarium zweifacht ... verwarlich beigelecht werden1588 CCOsnabr. I 1 S. 19Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- damit auch mit den cantzlei gefellen richtigh vmbgangen vnd gleichheit zwischen vnnsern cantzleiuerwanten gehaltten werde, wollen wir, daß ... jn vnser cantzlei ein lade mit zwein vnderscheidtlichen schlosseren verordnet sei, von welcherm vnser cantzler einen ... haben ... [soll], darjn alle cantzlei gefelle ... verwarlich beisamen gehaltten werden sollen vnd alle halbe jahr mit raith vnsers cantzlers ... außgedeilt werden1588 CCOsnabr. I 1 S. 25Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- dieweil dem cantzler die direction gebühret und anbefohlen ist, so sollen auch ihme und sonsten niemandts alle an uns oder unsere bestallte regierung haltende schreiben, wann sie auf die cantzlei kommen, ins haus gebracht ... und von ihm außerhalb deren, so zu unsern eigen henden geschrieben sein, erbrochen und verlesen werden1593 v.d.Ohe,LünebVerw. 103
- in der cantzley werden alle brif, hendel und abschied registriret und durch den cantzler als obersten secretarius vorsiegelt16. Jh. Preußen/Kern,HofO. I 86
- was ... verabscheidet vnd befohlen, soll alßbalt durch den secretarium gefertigt vnd demnach vnserm canzlaͤr ... ad revidendum vorbracht vnd sonsten nit auß der canzley abgefertigt werden1610 CCOsnabr. I 1 S. 49Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 48
- do auch frembde leute mit supplicationibus ... sich angeben, sollen sie [die Torwächter] dieselbigen an den cantzler vorweisen oder annehmen und dieselbigen zubringen1624 Pommern/Kern,HofO. I 184
- 1628 Fellner-Kretschmayr II 461
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1632? Stölzel,BrandenbPrRVerw. I 340
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- alle ... instructiones, so bey verschickunge vnserer raͤhte, aduocatorum patriae oder anderer erfordert werden, ..., sollen von vnseren cantzlern selbsten sorgfeltig aufgesetzet oder zum wenigsten, wan von vnsern secretarien concipirt, mit fleiß von jhme nachgelesen ... werden1652 CCOsnabr. I 1 S. 128Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- waß an der cantzeley von gelde zu bottelohn ... vndt anderen außgaben noͤhtig, soll mit vorwissen vndt auff befelich deß cantzlers ... auß den aͤmbten ... gefolget, von dem registratore angezeichnet vndt richtige rechnung von deren außgabe gehalten werden1652 CCOsnabr. I 1 S. 140Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- decreta, ... bevelchschreiben und canzleiexpeditiones, welche nit under unserer signatur ausgefertiget werden, da es staatssachen seindt, vom canzler ... underschrieben werden solle[n]1655 Carlebach,BadRG. II 167Faksimile (ca. 38 KB)
- 1660 Reyscher,Ges. XIII 376
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- relationes sollen auch bey denn actis bleiben vnd in einem verschlossenen ohrt, wozu niemand als der praesident vnd der canzler den schlüssel hat, aufbehalten werden1677 QBehGBayr. 226
- 1677 QBehGBayr. 234
- weilen auch an jetziger registratur ... viel gelegen, als wird die gutte bestellung derselben unseren praesidenten, cantzlar ... aufgetragen1684 Schneidt,Thes. II 1473
- fuͤrstliche rescripte bei unsern saͤchsischen und vielleicht auch andern regierungen in des herzogs namen und unter des kanzlers ... unterschrift ausgefertigt werden1784 Ahnert,Lehrbegriff II 570
B II 2 d
im Zuge des Ausbaus der territorialstaatlichen Gewalt im späten Mittelalter Beteiligung des Kanzlers am (Hof-, Geheimen) Rat des Fürsten und damit leitende Teilnahme an den Regierungsgeschäften
vgl.
Kanzlei (B I)
- daz haben geteidinget unde sint ouch gezcuge die gestrengen her H.v.K., canczeler, her D.v.H., marschalk, ... unsere heimelichere unde lieben getruwen1362 LeipzStud. IX 3 S. 110
- die staithelder und rette mins gnedigen hern: ... J.W., canzler1460 Gundlach,HessZBeh. I 83
- as die 4 commissarien ... dese ordnunge ... brachten ..., da berieden sijch syne gnaden [van Coelne] darup mit deme canceler1487 KölnAkten II 694Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- wir ... herzog zu Wirtemberg ... thun kunt ..., daß wir zu unserm canzler, rat und diener bestelt haben ... dr. G.L. ... also, daß er uns ... in unsern eignen ...sachen ... rauten ... sol1501 Wintterlin,BehWürt. I 121
- [7 Räte sollen] seiner f.g. gelassene, lant ... regiren, darzu sie des hochgelerten h. J.E. doctor als canzlers auch sollen gebrauchen1509 Gundlach,HessZBeh. I 136
- land und leut zuvorderst regiert worden seind durch seiner gnaden canzler, marschalk und landschreiber1514 WürtLTA.1 I 169
- vnser canzler ... soll auch, was treffenliche sachen, daran uns vill gelegen, selbs begreiffen, vns vnd vnsere räth hörn vnd nach wohlgefallen ausgehen lassen1525 AmbergKzlO. 36Faksimile (ca. 180 KB)
- soll er sich als unser canzler, rath und diener in unsern sachen, geschäften und gewerben in- und außerhalb landes, ausbescheiden über das mer und sehe, geprauchen lassen1539 v.d.Ohe,LünebVerw. 100
- wann wir aber ausser landt verreysen, solle ... hoffmeister, obersten burggrafen, cantzlern vnd obermarschalcken ... gantze regierung sampt landen vnd leuten befolen sein1542 PrivStPreuß. 53r
- de licentiat F. tor W., alß unse munsterische cantzler und radt, muß in allenn unsenn ... handelen ... und sachen mit raden1549 ZWestf. 59, 1 (1901) 41
- soll vnnser canntzler ... sambt vnnserm hofmaister oder stathallter vnnd reten darüber sitzen, die ersehen, beratschlagen vnnd ermessen, was wir in yeder sachn fueg oder recht haben oder nit, ... vnnd die ratschleg bej den sachen helffen verzaichnen1559 ZweibrückenKanzlO. 183
- [unsere Räte] auch vnnsern cannzler, so offt es not thuet vnnd er der hofrat sachen halben füeglich dabei sein kan, zue sich eruordern sollen1565 QBehGBayr. 298
- gemayne sachen ... soll der cantzler im beyseinn der andernn ... raͤthe oder , da die verschickt wehren, allein macht haben zueroͤffnenn, zuverlehsenn, zw berathschlagenn vnd zuuerabschaiden1569 Kamptz,MecklStPrR. V 316Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wollenn wir eine tugliche geschickte personen zum cantzler vnnd zwee rethe vom adell ... verordnen, die wir jn furfallendenn sachen zu rath ziehen vnnd zu administration der justitien, auch verschickungen gebrauchen mogen1573 Kamptz,MecklStPrR. V 326Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieweil vnnser cannzler das herz vnnsers hofrats, auch aller erkhenndten vnnd beschlossnen iustitien mundt vnnd director, desshalben seiner personlichen gegenwürtigkeit so wol bey der cannzley alls jm rat hoch von nöten ist1573 QBehGBayr. 254
- wan die vom adel die lehen empfangen wollen, ... sie dieselbe bei dem herrn cantzler ... suchen ... mussen1596 ForschBrandenbPr. 6 (1893) 80
- 1599 QSchleswHolst. II 35
- 1608/1611 Böhmen/Fellner-Kretschmayr II 397
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- die sachen, so ad statum und ius publicum gehörig ..., [soll der Geheime Rat] nebenst andern unsern cantzler und geheimbten räten [beraten]1615 v.d.Ohe,LünebVerw. 46
- der cantzler ... bringt bey dem rath die codicillen, brieff vnd deren partheyen supplicirn fuͤr, er hilfft auch ... beschaidt auff die supplicirn geben vnnd wohnet bißweilen auch andern offentlichen abhandlungen [im Rat] ... bey1619 Lazius,Wien III 79Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1640 Wiesand 874
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- wollen wir, daß vnser cantzler vndt semptliche anwesende raͤhte ... sommers zu 8 vnd winters zu 9 vhren vormittage ... auff der cantzley zu ordentlichem rhate sich einfinden1652 CCOsnabr. I 1 S. 129Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1655 Carlebach,BadRG. II 163
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- wann der statthalter vnd cantzlar [im Rat] ahnwesend, praesidirt jener vnd dieser fuͤhret das directorium1656 HessSamml. II 278Faksimile (ca. 303 KB)
- soll vnser cantzlar ... vf deßen [des Rats] rechtschaffene ... administration ... ein sorgfaͤltiges aug mit schlagen1656 HessSamml. II 278Faksimile (ca. 303 KB)
- [bei geschaͤfften,] welche keinen vffschub leiden, ..., solle von dem landthoffmeister oder in seinem abweesen von dem cantzler ... zue rath angesagt vnd die proponirte sachen von ihnen alles fleißes expedirt werden1660 Reyscher,Ges. XIII 390Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [ist des Kanzlers] amt ... die hoͤchste wuͤrde nach den fuͤrsten worden, also daß ein kanzler nicht unbillig ... der mund, das auge und die rechte hand des fuͤrsten heiset1681 Spaten,Sekretariat. 11
- unsere zur landesregierung verordnete cantzler, vice-cantzler und raͤthe1717 CAug. I 1192Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein ... unter eines andern hoheit sitzender herr keine regierungs-characteres, als da sind cantzler, hof- und regierungs-raͤthe, ertheilen kann, sondern bloß [zu] der bestellung eines cantzley-directoris, der cantzley-raͤthe und anderer zu einer cantzley gehoͤriger personen befugt ist1747 Glaffey,Schreibart 60f.
- der kanzler ist im rath nach dem praͤsidenten oder dessen amtsverwalter die erste person1780 SteirEinl. 208Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
B II 2 e
diplomatische Missionen
- ich G.Z.v.T., canceler des ... herczogen Ladislas ..., tu kunt und offinbar allen leuten ..., [daß ich] die corone [die der Herzog verpfändet hatte] ... in dem namen meynes herren empfangen habe1391 CDPruss. IV 133Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als euwer grosmechtikeit kentczeler ... in euwer hochwirdikeit botschaft ... bie uns was1401 CDPruss. IV 121Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so sende wy tho jn den ... cantzeler des furstedohems tho Breslow1416 OstfriesUB. I 206Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- J.F.v.L., unser canzler [als hessischer Gesandter auf dem Reichstag]1530 QFAugsbBekenntnis 326
- [soll er,] alß einen getreuen cantzler gebueret, ... unsere ... geschefte, darzu wir inen in und außerhalb lands zugeprauchen haben werden, bestes vleiß ... verrichten1576 MittOsnabr. 30 (1905) 76
- vonn unserm [zu Verhandlungen] verordneten canzlar1600 GothaStR. 341Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die chur-fuͤrstlich- und ertz-hertzogliche cantzler ... eines dem kayser und dem reich untergebenen lands fuͤrsten repraesentiren1683 Uffenbach(1) 31
- des hl. roͤm. reichs ertz-schenckens und churfuͤrstens hochansehnlichster abgesandter, der obriste cantzler in Boͤhmen1719 Lünig,TheatrCerem. I 1210Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- D.v.W. ... canzler des herzogthums Cleve und gesandter am englischen hofe1783 HistBeitrPreuß. II 502Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- se. durchlaucht der fuͤrst von Schwarzburg-Sondershausen den herrn A.v.W., ihren geheimen rath und canzler, [in Wien mit Vollmachten versehen]1815 Lohmann,HambRatschlüsse I 166
B II 2 f
richterliche Funktionen
vgl.
Kanzlei (B II)
- sollen sie den handel an uns oder unsere ... canzler bringen1495 Wintterlin,BehWürt. I 16
- [bei Zwistigkeiten zwischen Prälaten und der Herrschaft] sollen dieselben zu ieder zit durch landhofmaister, canzler und geordnet räte zimlicher und billicher mittel mit vliss hingelegt und entschaiden werden1498 WürtLTA.1 I 51
- der cantzler und zwene rethe, die wier ime zuordnen werden, sollen alle acta mit eynander zugleich leßen und die urteill daruf stellen1547 Sachsen/Posse,Privaturk. 217
- es sollen ... vnnsere hofmaister, cantzler, cantzley, cammer vnnd visitation raͤth inn allen vnsern, auch vnnsers fuͤrstenthumbs sachen ... denn rechten, erber vnnd billichait, auch vnnserer landsordnung gemaͤs ... vrtteilen1553 Reyscher,Ges. XII 243Faksimile - in Google Books
- unser kanzler und räte mit den justizsachen ... genug zu tun haben1556 Sachsen/Oestreich,Regiment 227
- 1559 ZweibrückenKanzlO. 183f.
- sowoll die gerichts als die furstlichen sachen und hendel bishero durch des cantzlers persone [verrichtet wurden], ... aber wir befunden, das nicht allein die sachen und hendel sich mheren, ... haben wir ... unsern cantzler ... zu unsern furstlichen hendlen allein und einen verwalter ... zu unserm hoffgerichte bestellet1575 Pommern/Kern,HofO. I 110
- alle geistliche und weltliche recht und gerichtliche sachen von stathalter, canzler und räthen verricht werden sollen1578 Carlebach,BadRG. II 152Faksimile (ca. 48 KB)
- jedes jares im fürstenthumb der marggrafschaft Baden drei hofgericht gehalten werden sollen ..., zu ersparung der zeit und uncostens sollen stathalter, canzler und räth die sachen ... richten1578 Carlebach,BadRG. II 154Faksimile (ca. 52 KB)
- was ... die urtheil anlangt ..., sol, wan die acta bei unserer kgl. böhaimischen hofcanzlei einkommen ..., der ausspruch daselbsten in der canzlei geschehen und zum wenigsten 7 personen aus unsern obristen landofficirern ... oder andern unsern zur iustiz geschwornen räthen neben dem obristen canzler ... darzu gebraucht [werden]1619/1628 Fellner-Kretschmayr II 443Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- do auch kammersachen zu der justiz gezogen und deswegen in der kanzlei prozeß anzustellen sei, sollen kanzler und räte auf einkommenen ... bericht die sachen reiflich erwägen ... und schleunig verfahren1623 QFBrschw. XIV 33
- [Bitte der Stände:] es wolle e.chr.d. dero hiesiges camergericht außerhalb des herrn kanzlers und vicekanzlers person mit acht assessoren ... gnädigst versehen und besetzen1643 Stölzel,BrandenbPrRVerw. I 349Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- sollen ... aus dem consilio 2 senatus gemacht werden, in einem die malefitz- vnd civil-sachen vorgenohmen vnd ... dem canzlar das praesidium uͤberlassen werden1684 Schneidt,Thes. II 1465
- unsere zur landes-regierung verordnete cantzler, vice-cantzler und raͤthe ... die vorfallenden streithaͤndel in verhoͤr ziehen, ..., vergleichen oder ... vorbescheide fleissig halten und ansetzen sollen1717 CAug. I 1192Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das richteramt an obgedachtem [würzburger] hofgericht ... versiehet unser obermarschall, kanzler ... oder in deren abwesenheit der älteste von denen ... geheimen räten1741 Flurschütz,Würzb. 52
- [ist] an untergerichten ... das recht versagt ..., dieselben sachen moͤgen unsere stadthaltere, canzler und hofraͤthe ... vor sich ziehen1762 Wiesand 182Faksimile - in Google Books
- diese gerichtsstelle bestehet aus einem praͤsidenten, kanzler und einigen raͤthen1780 SteirEinl. 204Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
B II 3
besondere Ge- und Verbote für das Verhalten des Kanzlers
- vnser hofmeister, canzler vnd räth ... sollen keinem andern herrn on vnser ... bewilligung mit dienstpflichten verstrickt sein1525 AmbergKzlO. 29Faksimile (ca. 157 KB)
- der cantzler, die secretarien ... sallen sich irer pflicht ... erinnern, nicht allein ires ambts mit flyß abwarthen, sondern niemandts schriftlich ader mündtlich in dehnen sachen, die in unser cantzley gelangen, rathen, auch nicht schreyben ader sagen, was in unnserer cantzley gehandelt ader geschrieben wirdet1547 Sachsen/Posse,Privaturk. 216
- ist vnnser ernnstlicher will ..., das vnnsere hofmaister, cantzler ... von niemands, wehr der were, mit denen sie ambts vnnd diennsts halber zu thun habenn, one vnnser ... erlauben ainiche schengk nemen oder die iren nemen lassen sollen1553 Reyscher,Ges. XII 245Faksimile - in Google Books
- unser statthalter, canzler, ... sollen sich unser sommer- und winterhofkleidung ... nicht schämen1575 Zepernick,Samml. IV 331
- kanzler und räte sollen die in ihren privathäusern sich meldenden ... parteien, zu verhütung ihres selbsteigenen verdachts, auf kanzlei und schriftliche eingabe verweisen1642 Pischel,VerwWeimar I 269
- zu sr. churfuͤrstl. durchl. cantzler ... auffgenommen, gelobe ... ich ..., geheimb, so mir raths-weise vertrauet oder sonst an mich gelanget, biß in meine grube [zu] verschweigen1700 CCMarch. II 1 Sp. 261Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
B II 4
Vorrechte, Rang
- dem cantzler [gebühren 2 Pferde]1510/1520 Braunschweig/Kern,HofO. II 1
- so einer eines fürsten hofmeister, canzler, marschalk oder rath und doch nicht von adel were, der mag sich denen vom adel ... gleich tragen1530 Augsburg/DWB. VI 1673
- [Bestallung für] F. tor W. ... mit veher gereisigen perden und denern tho unsern munsterischen cantzler1549 ZWestf. 59, 1 (1901) 40
- [der] canzler [hat] ... gleichen rang mit general-major1721 Pommern/Dähnert,Samml. III 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in unsere antichambre ... haben nur folgende ministri und personen unangemeldet zu treten: unser canzler ...1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 7Faksimile - in Google Books
- cantzlars, wann diese ... zugleich wirkliche geheimeraͤthe sind ..., sie zu der ersten classe gehoͤren [mit sitz und stimme im geheimen conseil]1762 KurhessGS. III 99
- verordnung ..., daß ministri, ... geheime raͤth, kanzler ... in regierungsstaͤdten ... sich des posthorns-gebrauch bey ihren selbst eigenen postzuͤgen unterziehen duͤrfen1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 126Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- canzler, dieser hat seinen rang sowohl in- als extra gremium bey solennen actibus, wo die regierung in corpore erscheint, jedesmal vor dem landrichter, wann deme schon der geheime rathstitul beygelegt ist1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Kanzler
B II 5
Besoldung (urspr. Beteiligung an den Einnahmen aus den Kanzleigebühren, später Bestimmung eines festen Gehalts in den Bestallungsbriefen)
- das überig gelt, so in der canczley geuellet, sol ainem canczler halb beleiben1438 Passau/MBoica 28, 2 S. 529
- han ich ... von dem allen zu lehengeld geben dem bischof [zu Regensburg] 2 fl. rh. und dem cantzler 1 fl. rh.1470 JbStraubing 58 (1955) 72
- unserm canzler jerlichs ... vierzig gulden1479 Gundlach,HessZBeh. II 9
- der canzler sol sich ainer zimlichen und geburlichen tax, wie im ... bestimbt ..., benuegen lassen und daruber niemants hoeher staigern noch beschwern1498 Fellner-Kretschmayr II 52Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wöllen wir ... im [dem Kanzler] ... jeden jars geben zweihundert rhein. gulden ..., darzu sechs ... aymer guts wins, zehen schöffel rockens ..., darzu einem fünfteil des, so in unser cantzley gefallet, das er sich auch zu dem, das einem canzler zu gutem jar würdet, ... benügen lassen sol, darzu behusung und beholzung bei unserer canzley, futter und mal, beschlach und sattelgeld ..., stalmiet und ... höw und strow, schlafftrunck, win und brot, sommer- und wintercleyder im und sinem knecht und das alles uf drei pferd1501 Wintterlin,BehWürt. I 121
- ist geordtnet, daß die gefelle der cantzlei getheilet werden sollen ..., der canzler soll nemen aller gefelle den halben theil1504 Carlebach,BadRG. I 75Faksimile (ca. 57 KB)
- [der Kanzler soll] alles einkommen und alle gerechtigkeit der kanzlei, wie die einem kanzler hievor ... eignet, geniessen, ein über das andre jahr ein seiden ehrenkleid, für zwei pferde und drei personen, die er gerüstet halten soll, futter, mahl und kleidung [erhalten]1529 Stölzel,BrandenbPrRVerw. I 157Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 100 ... g. jerlich fur meinen tayl canntzleygefells und ... 60 g. leibgedinngs ..., das ich solche besolldung s.f.g. zu unnderthenigen willen unnd gefallen annemen will, alls lanng ich canntzler pleib1531 Ansbach/Wagner,Kanzleiwesen 102
- der cantzler und zwene rethe ... sollen ... ider von eynem urtell [das sie gefällt haben] zehen groschen haben1547 Sachsen/Posse,Privaturk. 217
- [von cantzlei gefellen] vnnd was sunst in die cantzlei verehret wirdet ... solle denn halben teil vnser cantzler haben, die andere helffte sollen die vier secretarien vnder sich teilen1573 Schwerin/Kamptz,MecklStPrR. V 346Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- cantzlers W.St. bestallungh. an geldt 300 thaler, einen freien sitz und behausungh, roggen 12, ... ochsen feist 2, schweine feist 10, hemmel feist 6, brandtholtz, notturfft selb vierde mit vehr reisigen pferden mit futter, mäll, beschlagh und gewontlicher hoffkleidungh1573/74 ZWestf. 59, 1 (1901) 132
- ein oberster canzler auser der taxen nicht mehr als 2000 fl. besoldung hat1712 Fellner-Kretschmayr III 62Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1 kanzler geniesset 900 rthlr.1721 Pommern/Dähnert,Samml. III 1065Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
B III
Besonderheit der Entwicklung des Kanzleramts in Österreich und den habsburgischen Ländern (zunächst gemeinsame Wahrnehmung von Reichs- und österreichischen Angelegenheiten, später Bestellung eines eigenen Kanzlers für die österreichischen Erblande und Schaffung von Kanzleien in den einzelnen Teilen der Monarchie
- unser canzlei sollen und wöllen wir bestellen, dass unser canzler beede des reichs und oesterreichischen landen sachen unter handen haben, darzu drei geschickt redlich se[c]retarien als verwalter1518 Fellner-Kretschmayr II 87Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1518 Seeliger,Erzkanzler 87
- all und jede posten, si kommen aus Hispanien, Frankreich, Italien, Hungern, Behaimb, Teutschland oder von andern ortn aus unsern erblanden, dieselbigen sollen ... vnserm obristen canzler ... zuebracht und überantwort ... werden1528 Fellner-Kretschmayr II 238Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- vermög alter gewonheit der obriste canzler des königreichs Böhamben bei der kgl. mt. hofe stätigs sein und bleiben soll1619/28 Fellner-Kretschmayr II 433Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wir haben ... uns gnädigst entschlossen, dass ... bei ... unser kgl. böheimbischen hofcanzlei unser obrister canzler, canzler, nach ihme ein vicecanzler, dan acht räthe unter dem namen unserer kgl. böheimb. hofcanzleiräthen ... sein sollen1719 Fellner-Kretschmayr II 302Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- solle [in der österreichischen Hofkanzlei] der erste canzler mit denen ihme ... zugetheilten zweien räthen die haus- und staatssachen unter sich haben, zugleich auch in dem praesidio bei der canzlei ... continuiren, dem anderten canzler ... mit denen übrigen räthen die besorgung deren provincialium, judicialium et ea concernentium überlassen1720 Fellner-Kretschmayr III 352Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- die oesterreichische canzlei erst unter Ferdinando II. 1620 einen eigenen canzler bekommen habe1742 Fellner-Kretschmayr II 483Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- habe ich für gut befunden, die publica und politica meiner teutschen erblanden von der obristen justiz-besorgung ... abgesondert zu lassen, meine obriste und politische stelle nicht weiters mit cameral- ... geschäften zu beladen, ihr den namen böhmisch und oesterrichische hof-canzley beyzulegen und ... grafen R.Ch. ... zu meinem böhmischen obrist- und ersten oesterreichischen canzlern, mithin zum capo der böhmisch- und oesterreichischen hof-canzley zu ernennen1761 Kretschmayr-Walter III 122
- ausfertigung aller diplomatum und standeserhöhungen, dann jener macht-briefe, so ex plenitudine potestatis regiae ertheilet ..., wahlgeschäfte eines römischen kaysers und königs, wobey die böheimische chur-würde zu cooperieren hat ..., gränz- und lehens-differenzien, so das königreich Böheim mit auswärtigen mächten ... zu besorgen hat ..., dieses ist alles, so einem böheimisch-oesterreichischen obristen canzler nach der verfassung obliegen thut1765 Kretschmayr-Walter III 252
- [das] grossfürstenthum von Gallitzien ... so wie das grossfürstenthum Siebenbürgen durch einen eigenen cantzler samt einer mässigen cantzley allhier ... regieret werde1772 Kretschmayr-Walter III 296
- [nach Vereinigung mit der galizischen Kanzlei Teilung der böhmisch-österreichischen Kanzlei] in zwey senate ..., deren einer die agenda von Böheim, Mähren, Sehlesien und Galizien, der zweyte ... jene der sämtlichen österreichischen lande ... zu verhandeln haben wird. für die zweyte abtheilung ... ist der canzler ... bereits angestellet und werde ingleichen für die erste einen canzler demenächstens ernennen1776 Kretschmayr-Walter III 300
- als Oestreich fuͤr sich eigene kanzler annahm, so blieb fuͤr [den Leiter der Reichshofkanzlei] ... der titel reichsvicekanzler1782 Herchenhahn,Reichshofrat II 189Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- euer mt. dem hungarischen kanzler so wie den übrigen praesidenten der hofstellen die freye auswahl in vertheilung der referaten vollkommen überlassen haben1782 Kretschmayr-Walter III 100
- habe ich den schluss gefasst, eine eigene illyrische hofkanzley zu errichten und zum kanzler derselben ... grafen von B. zu ernennen1791 Kretschmayr-Walter IV 153
- der chef der verwaltung des innern erhält den titel oberster kanzler und minister des innern ... unter ihm stehen 4 kanzler. sie bilden unter und mit ihm das ministerium des innern1817 Kretschmayr-Walter V 330
- jeder kanzler vertritt in dem ministerium die direckten und nothwendig zu berücksichtigenden lokalverhältnisse der provinzen, welche unter seinem wirkungskreise stehen1817 Kretschmayr-Walter V 330
C
Leiter einer städtischen Kanzlei (A IV), häufig identisch mit dem (Rats-) Schreiber
- by desen tyden was cancelere de ... her A.v.B.1298 Lübeck/Pitz,Schriftwesen 320
- des cantzlers recht ist, swenn vogtes gericht ist, so sol er ain schriber dar gen, der die schulda schrib, und er sol ain schuld an bluot nemen, welh er wil und vor wenlichen, er sol ouch der cantzlerie insigel gen aim burger gen dem andrem umb xii bilian, aber die gest sond beliben mit sinem willen, wölti aber er ze hert sin, so sol es stan an zwain des rates1368/76 Chur/Mohr,Cod. III 215Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- screven tor hast under meyster Pawels ingesegel, des wij hirto bruken, wente unse kentzeler nicht bi der hand en was1429 Lübeck/Pitz,Schriftwesen 425
- [der bisherige Protonotar sollte an den Ratssitzungen teilnehmen] as eyn canceller ind myet in sulcher wijsen as eyn leye, die zo raide gekoiren is1448 Köln/Pitz,Schriftwesen 126
- [Berthold Bobenzan] kenczeler [und] schrieber [der Stadt Erfurt]1470/80 Schmitt,NhdSchriftspr. 309
- 1476/1480 Schmidt,ErfurtKanzlei 41
- dieser steide doctoir ind cantzelier1487 KölnAkten I 747Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- solchen ... transfixbrief ... bi bevele eins wirdigen raetz dorch den canzeler ... gemacht worden is1493/94 KölnZftUrk. II 97Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- H.P. scholde des rades kenzeler wesen, to rekende und to betalendeum 1500 BrschwChr. III 29Faksimile - digitalisiert im Rahmen von LeoPARD - TU Braunschweig Publications And Research Data
- 1500/01 DürenWQ. 416
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- die nürmbergischen cantzlei regirn zwen oberste cantzler, welche aller gehaim des raths mitwissent sein. dann so oft rath gehalten, müssen sie baide entgegen sitzen ... alles was im rath beschlossen würt, schreiben sie auf ... ir besoldung ist einem ein jar zweihundert gulden. sie haben auch unter ine sechs cantzelschreiber1516 NürnbChr. V 803Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- he sent dem kenseler boden vnde den scryffer och vnde fraget en, wol en den breff hefft vorsegelen heten1523 ZLübG. 2 (1863) 311
- 1644 ZHambG. 42 (1953) 87
D
bei den Universitäten: Würdenträger mit genau umrissenem Aufgabenbereich (insbesondere Vornahme der Promotionen und Sorge für die Erhaltung der Privilegien), im späten Mittelalter regelmäßig ein vom Papst bestimmter hoher Geistlicher (Bischof oder Mitglied eines Domkapitels); später meist durch den Landesherrn berufen
- [Erlaß einer kurfürstlichen Verordnung] mit rate des erwirdigen ... hern J., bischoffs tzu Merssburg, cantzlers unser hoenschullen zcu Liptzk1456 Kaufmann,Univ. II 129
- propst zu Tübingen und bey der universität daselbsten cantzler1568 WürtVjh.2 3 (1894) 380
- bey diesen universitaͤten [Leipzig, Wittenberg] ein fuͤr und fuͤr waͤhrender cantzler geordnet und gesetzet werde1580 CAug. I 718Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solle unser landthoffmeister benebs andern commissarijs universitatis alß cantzlern, probst vnd kirchenraths-directore ... die fuͤrsehung thuen, daß jaͤhrlich ... unser universitaet und stipendium zue Tuͤbingen visitirt [werde]1660 Reyscher,Ges. XIII 419Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [zur Promotion wandte sich der Dekan] zu dem cantzler der academie ..., stellete demselben die candidaten vor und bat ihm die erlaubniß aus, daß er dieselben ... in seiner facultaͤt promoviren moͤchte1720 Lünig,TheatrCerem. II 1362Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 555
- unmittelbar unter koͤnigl. maytt. stehet der kanzler dem regiment bey der universitaͤt vor. ihn haben alle professoren und alle uͤbrige universitaͤtsverwandten als den vormann zu respektiren, der an koͤnigl. maytt. statt die oberaufsicht uͤber das lehrwesen, uͤber die disciplin und uͤber die oekonomie und ganze verfassung der universitaͤt fuͤhret und dessen verordnungen und befehlen ein jeder ohne wiederrede zu befolgen und zu gehorchen schuldig ist1788 Gadebusch,Staatskunde II 135Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine jede [universitaͤt] hatte ... ihren kanzler, gewoͤhnlich einen bischof oder angesehenen praͤlaten, welchen der pabst auswaͤhlte und setzte ... ihre hauptgeschaͤfte waren die sorge fuͤr die erhaltung der privilegien, die freiheit und ruhe der universitaͤt und die ertheilung der akademischen wuͤrden1794 Ruhkopf,Schulwesen 186
- bey abfassung eines urthels ... [soll] der kanzler der universitaͤt ... nicht nur als einer vom senat, sondern auch seines ansehens halber eine stimme haben1794 Schwarz,LausWB. V 117Faksimile (ca. 89 KB)
- das amt eines kanzlers ... [sich] nicht auf die theologische facultät einschränkt, vielmehr über die ganze universität ausdehnt, jedoch aber diese stelle zu Tübingen immer der professor theologiae primarius bekleidet1799 Binder,WirtKÄmter I 2 S. 349
- in den lateinischen statuten der universität steht unter den pflichten eines canclers, er solle in wichtigen fällen, wenn es noth thue, an den fürsten selbst ... bericht erstatten1819 Tübingen/Stübler,v.Autenrieth 61
- die erste kammer [des Großherzogtums Hessen] wird gebildet ... aus den prinzen unsers großherzoglichen hauses, ... aus dem kanzler der landesuniversität1820 Pölitz,Verf. I 2 S. 673Faksimile - in Google Books
- StatJbRhHessen 1824 S. 108
- die kammer der abgeordneten ist zusammengesetzt ... [ua.] aus dem kanzler der landesuniversitaͤt1829 Mohl,WürtStR. I 472Faksimile - in Google Books
- der kanzler ist koͤniglicher commissaͤr und vorstand der universitaͤt1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 103Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter dem vorsitze des kanzlers bildet die gesammtheit der ordentlichen professoren den akademischen senat1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
E
bei (geistlichen) (Ritter-)Orden
- [angesehene Ämter spanischer Ritterorden:] die schatzmeister ... insbesondere, ihre kanzler1753 Helyot,Klosterorden II 325
- der statthalter und der canzler [des pfälzischen Ritterordens Sancti Huberti] ... werden von dem churfuͤrsten allein ernennet1762 Moser,PfälzStR. 42
- oberbeamte besorgen die angelegenheiten des [neu zu errichtenden Damen-] ordens [der hl. Theodora] ... der kanzler ... muß wenigstens oberst in der armee seyn. er hat in allem ... dem großkanzler an die hand zu gehen1818 MIÖG. 71 (1963) 171
F
oberster Schreiber, Syndikus bei Landschaft (II) oder Landstand
- die churfuͤrstliche antwort [an die Landschaft] wird allzeit per modum decreti gefaßt und dem laudmarschallen oder canzler durch einen canzellisten zugestellt1770 Kreittmayr,StaatsR. 420Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der landtag wird eröffnet ... vom landesherrn ..., welcher ... den versammelten ständen ... die landesherrliche proposition abliest, worauf ... der vorstand der landstände, ... zuweilen auch der landschaftliche syndicus (kanzlar), eine gegenrede hält1804 Gönner,StaatsR. 392Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
G
Leiter der Kanzlei der Schweizer Eidgenossenschaft
- ein kanzler und ein schreiber, welche von der tagsatzung fuͤr zwei jahre ernannt und vom vororte ... bezahlt werden, begleitet bestaͤndig das siegel und die register1803 Pölitz,Verf. III 197Faksimile - in Google Books
- [Beitritt der Eidgenossenschaft zur Erklärung des Wiener Kongresses von 1815 unterzeichnet mit] der kanzler der eidgenossenschaft1815 Pölitz,Verf. III 206Faksimile - in Google Books
- dem vororte ist eine eidsgenoͤssische canzlei beigeordnet; dieselbe besteht aus einem canzler und einem staatsschreiber, die von der tagsatzung gewaͤhlt werden1815 Pölitz,Verf. III 210Faksimile - in Google Books
- 1839 Bluntschli,ZürichRG. II 364
H
Leiter der Kanzlei eines Kantons (I) der Reichritterschaft
- reichs-ritterschaft ..., deren cantons ihre ritter-canzleyen haben ...; diese ... haben ... ein eigenes directorium ..., [das] bisweilen ... nur der aͤlteste rath zu dirigiren hat ... unter dem namen eines ... canzlers1765 Pütter,JurPraxis I 248Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
J I
Legationsekretär
- 1718 Lünig,TheatrCerem. I 447
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J II
Gerichts-, Ratsdiener
J III
Papst
- do starf de paves Paschalis. na ime war Johannes de cancelere des hovesum 1231 SächsWChr. 192Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
K
Kanzler übertragen auf die Tierwelt
- auch solt ir sein canzler im reich, mein siegel befehl ich euch desgleich1583 ReinekeFuchs/DWB. V 181
L
Heintze-Cascorbi,DFamN. 288; EtymFamNWB. II 10.
als Bei- und Familienname
als Bei- und Familienname
- Walkun dictus kantzeler1298 Elsass/Scheffler,ANürnbNB. 175
- 1350 Hagström,KölnBein. 325
- 1360 Schwarz,SudetFN. 157
- 1370 Elsass/Scheffler,ANürnbNB. 175
- 1383 StraßbUB. VI 96
- 1385 StraßbUB. VI 161