Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlersfunktion

Kanzlersfunktion

Aufgabenbereich des Kanzlers 
  • denn da [die lehnsstatthalter-bedienung] ... mit der kanzlersfunction ganz keine gemeinschaft hat und in der kanzlersbestallung von denen lehnssachen garnichts gedacht wird, so muß deshalb eine besondere instruction ertheilet werden und die speciale verpflichtung auf solche lehnsachen annoch geschehen
    1714 ActaBoruss.BehO. I 717
unter Ausschluss der Schreibform(en):