Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlerwürde
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Kanzlertitel
Kanzlerwürde
wie Kanzleramt, Kanzlerstelle
- 1660 bekam er die kanzlerwuͤrde des fuͤrstenthums Halberstadt, die er 1666 wieder abtrat1783 HistBeitrPreuß. II 503Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Chr.v.B. ... erhielt ... die canzlerstelle in der Neumark ... und versahe ... die canzler-wuͤrde, bis er ... 1691 ... verstarb1783 HistBeitrPreuß. II 508Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die akademische kanzler- und prokanzlerwuͤrde ... enthaͤlt nach hiesiger verfassung weiter nichts wesentliches in sich, als daß das geistliche ceremoniel bei oͤffentlichen feierlichkeiten ... hauptsaͤchlich durch die person des kanzlers oder prokanzlers bewirkt zu werden pfleget1788 Thomas,FuldPrR. I 83Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1798 Schnurrer,WürtKRef. 335
- [an der Universität Tübingen] ein professor der theologie die kanzlerwürde bekleidete1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 101Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)