Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlerwürde

Kanzlerwürde

wie Kanzleramt, Kanzlerstelle 
  • 1660 bekam er die kanzlerwuͤrde des fuͤrstenthums Halberstadt, die er 1666 wieder abtrat
    1783 HistBeitrPreuß. II 503
  • Chr.v.B. ... erhielt ... die canzlerstelle in der Neumark ... und versahe ... die canzler-wuͤrde, bis er ... 1691 ... verstarb
    1783 HistBeitrPreuß. II 508
  • die akademische kanzler- und prokanzlerwuͤrde ... enthaͤlt nach hiesiger verfassung weiter nichts wesentliches in sich, als daß das geistliche ceremoniel bei oͤffentlichen feierlichkeiten ... hauptsaͤchlich durch die person des kanzlers oder prokanzlers bewirkt zu werden pfleget
    1788 Thomas,FuldPrR. I 83
  • 1798 Schnurrer,WürtKRef. 335
  • [an der Universität Tübingen] ein professor der theologie die kanzlerwürde bekleidete
    1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 101