Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlistenamt
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Kanzlertitel
Kanzlerwürde
Kanzlist
Kanzlistenamt
die in ihrer Funktion fest umrissene Stelle eines Kanzlisten
- ihr sollet geloben und schwören einen eid zu gott und auf sein heiliges wort, daß ihr dem euch bey dem hiesigen spruchs-collegio verliehenen canzellisten-amte mit aller treue vorstehen ... und sonst alles thun und verrichten wollet, was einem getreuen canzellisten wohl anstehet, eignet und gebühret1735 GöttRechtswStud. V 124