Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlistenamt

Kanzlistenamt

die in ihrer Funktion fest umrissene Stelle eines Kanzlisten 
  • ihr sollet geloben und schwören einen eid zu gott und auf sein heiliges wort, daß ihr dem euch bey dem hiesigen spruchs-collegio verliehenen canzellisten-amte mit aller treue vorstehen ... und sonst alles thun und verrichten wollet, was einem getreuen canzellisten wohl anstehet, eignet und gebühret
    1735 GöttRechtswStud. V 124