Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlistendienst

Kanzlistendienst

der in den Kanzleiordnungen geregelte Aufgabenbereich und die Tätigkeit des Kanzlisten 
  • wir haben seit einiger zeit wahrgenommen, daß die expeditiones bei der ... kanzlei nicht recht ordentlich und prompt geschehen, welches größesten theils mit daher rühren muß, weil die arbeit nicht unter gewisse secretarien und kanzlisten eingetheilet worden, sondern verschiedene secretarien kanzlistendienste mit verrichten und hingegen einige kanzlisten das secretariat mit verwalten
    1739 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 841
  • jene [Praktikanten für Gerichte und Kameralämter], welche ihre studia vorschriftmaͤssig geendiget haben und im Neuburg- oder Sulzbachischen zu diensten aspiriren, sollen ... mit dem access bey denen canzleyen den anfang machen, sofort zuerst canzellisten-, hernach registrators- und sodann secretarien-dienste entweder bey der regierung oder hofkammer ... mittels ablegung zeitlicher pflichten verrichten
    1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Access
  • 1814 DZKirchR. 12 (1902) 326
  • 1819 GöttRechtswStud. V 128
  • 1819 SammlBadStBl. I 760
unter Ausschluss der Schreibform(en):