Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlistengehalt
Artikel davor:
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Kanzlerwürde
Kanzlist
Kanzlistenamt
Kanzlistenarbeit
Kanzlistenbestallung
Kanzlistendienst
Kanzlisteneid
Kanzlistengehalt
fixes Arbeitsentgelt (Grundgehalt) des Kanzlisten, das neben den Gebührenanteilen gezahlt wird
- 1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 601
- 1765 NCCPruss. III 804
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- aus dieser [copialiencasse] haben also die cantzellisten, beym schlusse jeglichen monaths, nach vorlaͤufiger ... theilung des cantzelley-directoris a) alle stempel- und copialgebuͤhren fuͤr gesiegelte verordnungen und copeyen, ... b) die copial-gebuͤhren aus dem § 8 und c) die copial-gebuͤhren aus dem § 10 zu gewaͤrtigen und zu empfangen, und ausserdem erhaͤlt jeglicher von ihnen aus der cammer-gerichts-sportul-casse das canzellisten-gehalt à 50 rthlr. jaͤhrlich1765 NCCPruss. III 813Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin