Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzlistenstube
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Kanzlistenstelle
Amtsraum für die Kanzlisten, zu dem Unbefugten (auch den Parteien und ihren Anwälten) im Hinblick auf den ungestörten Arbeitsablauf und möglichste Geheimhaltung der Zutritt streng verboten ist