Kapaungülte, Kapaunengülte
Kapaungülte, Kapaunengülte
Abgabe (an Grundherrn oder Obrigkeit) in Gestalt eines oder mehrerer Kapaunen, später in Geld abgelöst
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in allen diesen vorbenannten gerichten fruchtgülde, ... kappunengülde und hunregülude1351 TrierArch. ErgH. 7 (1906) 4 Faksimile
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die statt hatt wol xcvii cappun guldte und einteyl da gefellet gelt für ...; wer fotsgeltt für cappun worden werent, deß ist, was man cappungullt nennetvor 1534 OppenhStB. 189